| Anmerkung der Redaktion: Unter dem Titel
"Landesjustizverwaltungen müssen sich an Gerichtsurteile halten" gab
dieser Fall dem Bundesjustizministerium Anlass zu einer Pressemitteilung
vom 06.01.2006. Der Wortlaut der Pressemitteilung ist nachfolgend in
kursiver Schrift wiedergegeben (Quelle: www.bmj.bund.de):
Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries und die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der
SPD-Landtagsfraktionen haben bei ihrem Treffen in Berlin heute deutlich
gemacht, dass in Deutschland alle öffentlichen Stellen zur Befolgung von
Gerichtsentscheidungen verpflichtet sind. Sie haben ihre gemeinsame
Haltung wie folgt bekräftigt: Das Grundgesetz bindet die vollziehende Gewalt an Gesetz und
Recht. Deshalb ist es rechtsstaatlich vollkommen inakzeptabel, dass sich
eine Landesjustizverwaltung nicht an ein rechtskräftiges Urteil hält. Ein
Justizminister ist gut beraten, jeden Anschein zu vermeiden, dass in
seinem Verantwortungsbereich fundamentale Rechtsstaatsgebote wie das
Gewaltenteilungsprinzip missachtet werden. Wenn sich staatliche Stellen
nicht an das Recht halten, unterminieren sie das Vertrauen der Bürgerinnen
und Bürger in den Rechtsstaat. Dieser Verantwortung sollte sich jeder
Justizminister und jede Justizministerin bewusst sein und dafür sorgen,
dass rechtskräftige Gerichtsentscheidungen ohne Wenn und Aber beachtet
werden. Hintergrund dieser Aufforderung ist ein Rechtsstreit eines
Häftlings, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) im hessischen Butzbach
einsitzt. Er wollte einen DVD-Spieler in seiner Zelle haben, dies lehnte
die Justizvollzugsanstalt unter Hinweis auf Sicherheitsbedenken ab. Das
Landgericht Gießen gab dem Häftling Recht und führte aus, dass ein
DVD-Gerät, das allein zum Abspielen geeignet sei, die Sicherheit und
Ordnung der Justizvollzugsanstalt nicht gefährde. Der Ermessensspielraum
der JVA sei deshalb auf Null reduziert. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dennoch verweigert die JVA Butzbach dem Häftling die Aushändigung des
DVD-Spielers. | |