OLG Köln |
BGB §§ 12, 826 |
Leitsätze (der Redaktion) |
1. Das Land Nordrhein-Westfalen hat keinen Anspruch aus § 12 BGB oder § 826 BGB auf Freigabe der Domain "mahngericht.de". 2. Dem Begriff "Mahngericht" kommt keine Kennzeichnungs- und Namensfunktion zu. 3. Eine Zuordnungsverwirrung entsteht nicht alleine dadurch, dass ein Privatmann eine der Justiz zukommende Funktionsbezeichnung verwendet. |
Anmerkung der
Redaktion: Auf die vorliegende Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Ralf Möbius, Hannover, aufmerksam gemacht. |
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[online seit: 18.11.2005] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, OLG, mahngericht.de - JurPC-Web-Dok. 0143/2005 |