JurPC Web-Dok. 22/2005 - DOI 10.7328/jurpcb/200520223

Landesarbeitsgericht Hamburg
Urteil vom 29.04.2004

1 Sa 47/03

Falsche Faxnummer aus Anwaltssoftware

JurPC Web-Dok. 22/2005


ZPO §§ 233, 85 Abs. 2

Leitsätze (der Redaktion)

1. Es kann ein Verschulden des Prozessbevollmächtigten begründen, wenn dieser die Fax-Nummer des Berufungsgerichts einem in dem Büro eingesetzten Rechtsanwaltsprogramm entnehmen lässt und danach durch eine falsche Nummer die Berufungsbegründungsfrist versäumt wird.

2. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Daten des Programmes nicht mittels der neuesten Programmversion aktualisiert wurden und somit ein Rechtsanwaltsprogramm eingesetzt wurde, das nicht mehr auf dem neuesten Stand war.


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[online seit: 25.02.2005]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, Landesarbeitsgericht, Falsche Faxnummer aus Anwaltssoftware - JurPC-Web-Dok. 0022/2005