JurPC Web-Dok. 270/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/20041911217

Arndt Bohrer*

SaarCURA - Ein internetbasiertes Expertensystem zum Urheberrecht

JurPC Web-Dok. 270/2004, Abs. 1 - 25


    
Inhaltsverzeichnis    
1  Einleitung und Zielsetzung
2  Auswahl eines geeigneten Rechtsgebietes
   2.1  Modellierung sicheren/unsicheren Wissens
   2.2  Schwerpunkt externe Information
   2.3  Abgrenzbarkeit des Rechtsgebietes
   2.4  Komplexes Prüfungswissen kombiniert mit einfachen Dialogen
   2.5  Zielgruppe
   2.6  Zwischenergebnis und Vorbereitung der Programmierung
3  Auswahl der Software
4  Internetbasiertes Länderinformationssystem
5  Semantic Web
6  Zusammenfassung und Ergebnis

1  Einleitung und Zielsetzung

Im folgenden Beitrag wird ein Expertensystem zur Prüfung des Anwendungsbereichs der urheberrechtlichen Abkommen RBÜ, RA, TRIPS, WCT und WPPT vorgestellt (SaarCURA - Saarbrücker Computerunterstützung zur Prüfung urheberrechtlicher Abkommen). Das System wurde im Rahmen einer Doktorarbeit entwickelt, die ich zu Beginn dieses Jahres am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes abschließen konnte.(1) Die Arbeit wurde mit dem Dieter Meurer Förderpreis für Rechtsinformatik 2004 ausgezeichnet. Ziel der Arbeit war es zu untersuchen, ob mit Hilfe der heute und in absehbarer Zukunft zur Verfügung stehenden Technologien leistungsfähige internet-basierte juristische Expertensysteme entwickelt werden können. JurPC Web-Dok.
270/2004, Abs. 1
Das Thema "Juristische Expertensysteme" (im Folgenden: JXPS) beschäftigt seit fast dreißig Jahren eine kleine, interdisziplinär denkende Gemeinde von Juristen und Computerfachleuten - der große Durchbruch blieb der Expertensystemtechnik in der Juristerei jedoch bis jetzt versagt. Deswegen ist es wichtig, die Schwachpunkte bisheriger JXPS zu analysieren und diese entweder durch eine geeignet gewählte Aufgabenstellung zu umgehen oder durch Einsatz neuer Techniken zu beseitigen. Abs. 2
Die meisten bisher entwickelten Systeme hatten im Wesentlichen mit einer Schwierigkeit zu kämpfen: Wenn die Kompetenz eines Systems über triviale Anwendungen hinausgehen sollte, dann wurde der Umfang des benötigten Wissens sehr groß und der Arbeitsaufwand zur Erstellung und Pflege des Systems unzumutbar hoch. Noch keines der bisherigen Systeme konnte allerdings in größerem Umfang die Möglichkeiten des WWW nutzen. In den Möglichkeiten und Technologien des WWW sehe ich jedoch den Schlüssel für eine neue Generation leistungsfähiger JXPS. Hierbei soll es sich um hybride Systeme handeln: Sie sollen zum einen Expertenwissen in einer eigenen Wissensbasis vorhalten und zum anderen externe Informationsquellen im WWW in die Prüfung einbeziehen. Für den Aufbau der Wissensbasis wurde die Expertensystem-Shell D3^(2) verwendet, eine Entwicklung des Lehrstuhls für Künstliche Intelligenz und Angewandte Informatik (Informatik VI) der Universität Würzburg.(3) Informationsquellen aus dem WWW werden einbezogen mit Hilfe der Techniken XML und XSL, unter den Stichwort "semantic web" zeichnen sich weitere vielversprechende Entwicklungen ab. Abs. 3
Im folgenden Beitrag möchte ich auf eine allgemeine Einführung in die Expertensystemtechnik verzichten. Hierzu gibt es bereits eine Reihe sehr anschaulicher Aufsätze, unter anderem in dieser Zeitschrift,(4) ferner darf ich auf die entsprechenden Kapitel meiner online veröffentlichten Dissertation verweisen.(5) Statt dessen möchte ich den Schwerpunkt auf praktische Aspekte legen: Die Vorarbeiten für die Expertensystementwicklung sowie die Beschreibung des Systems SaarCURA und seiner Entstehung. Abs. 4

2  Auswahl eines geeigneten Rechtsgebietes

Am Anfang jeder Expertensystementwicklung steht die Auswahl eines Rechtsgebietes bzw. einer juristischen Fragestellung. Als ich mich mit den unterschiedlich erfolgreichen Versuchen zur Entwicklung juristischer Expertensysteme in der Vergangenheit beschäftigte, schienen sich Kriterien für die Eignung eines Rechtsgebietes für die computerunterstützte Prüfung abzuzeichnen. Die folgende Kriterienliste ist sicher nicht vollständig, vielleicht auch nicht allgemeingültig. Falls ein auserkorenes Rechtsgebiet ein Kriterium nicht erfüllt, kann dies aber zumindest dazu anregen, mögliche Umsetzungsschwierigkeiten frühzeitig zu durchdenken. Abs. 5


2.1  Modellierung sicheren/unsicheren Wissens

Um sicheres Wissen handelt es sich, wenn die juristische Prüfung in Form von Entscheidungsbäumen aufgebaut ist und die Entscheidung an jedem Knotenpunkt mit absoluter Sicherheit gefällt werden kann (im einfachsten Fall handelt es sich um ja/nein-Entscheidungen). Bei unsicherem Wissen kann es auf eine Frage (Knotenpunkt im Entscheidungsbaum) mehrere richtige Antworten geben, bestenfalls kennt man Eintrittswahrscheinlichkeiten für die einzelnen Antwortoptionen. Expertensysteme können für beide Arten von Prüfungen eingesetzt werden. Im Bereich unsicheren Wissens liegt wahrscheinlich der Haupteinsatzbereich, manche Systemarchitekturen wie etwa Künstliche Neuronale Netze sind speziell hierfür konzipiert. Wichtig ist: Bei der Auswahl eines Rechtsgebietes sollte man sehr genau überlegen, ob man ausschließlich sicheres oder auch unsicheres Wissen modellieren will. Die Auswahl der Software und die Art der bei der Modellierung zu bewältigenden Herausforderungen werden maßgeblich von dieser Entscheidung abhängen. Abs. 6
Beim SaarCURA-Projekt habe ich mich für die ausschließliche Modellierung sicheren Wissens entschieden. Der Grund lag im gewählten Forschungsschwerpunkt: Ich wollte vor allem die Möglichkeiten einer Einbettung eines JXPS ins WWW prüfen. Die Modellierung unsicheren Wissens war ein Problemfeld, das ich hier nicht beackern wollte. Abs. 7


2.2  Schwerpunkt externe Information

Eine Computerunterstützung kann dort wertvolle Dienste leisten, wo große Mengen an Informationen in die Prüfung einbezogen werden müssen. Etwa eine Vielzahl von (unter Umständen ausländischen) Gesetzestexten, Verwaltungsvorschriften oder - im Falle der urheberrechtlichen Abkommen - Listen von Signatarstaaten, Ratifizierungszeitpunkten etc. Die hier vorgeschlagenen hybriden Systeme sollen das immer umfangreichere juristische Informationsangebot im WWW für Expertensysteme nutzbar machen. Oder anders gesagt: Sie sollen es durch den Einsatz von Expertensystemen für den Ratsuchenden nutzbar machen. Das Kriterium trägt dieser Idee Rechnung. Abs. 8


 2.3 Abgrenzbarkeit des Rechtsgebietes

Das Rechtsgebiet muss sich sinnvoll weitgehend von anderen Rechtsgebieten isolieren lassen. Nur dann kann mit planbarem Aufwand die Wissensbasis erstellt und die benötigten Informationen festgelegt werden. Abs. 9


2.4  Komplexes Prüfungswissen kombiniert mit einfachen Dialogen

Bisherige juristische Expertensysteme stießen häufig dort an ihre Grenzen, wo die Wissensbasis nicht klar abgegrenzt werden kann oder die (sprachliche) Darstellung nicht ausreichend formalisiert werden kann. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn unbestimmtes Alltagswissen oder fachunspezifisches (Welt-)Wissen zur Lösungsfindung unerlässlich sind. Zur Klarstellung: Auch diese Aufgabenfelder können bearbeitet werden. Man sollte sich bloß im Vorhinein darüber im Klaren sein, wo bei der XPS-Entwicklung die Arbeitsschwerpunkte liegen sollen. Wie schon bei der Modellierung unsicheren Wissens galt hier für mich: Diese Klippen wollte ich umschiffen. Ich wählte daher ein Rechtsgebiet, bei dem die Schwierigkeit in der großen Anzahl und der komplexen Verknüpfung der Normvoraussetzungen lag. Dagegen sollte sich der Sachverhalt in einem möglichst einfachen Dialog erfassen (z.B. mit Multiple-Choice-Anwortmenüs) und unter die einzelnen Voraussetzungen subsumieren lassen. Abs. 10


2.5  Zielgruppe

Für das zu erfassende Rechtsgebiet sollte es eine interessierte Zielgruppe geben: den juristisch ausgebildeten, aber auf diesem Gebiet nicht spezialisierten Nutzer. Das Kriterium spiegelt die Überzeugung wider, dass sich ein laientaugliches Expertensystem von einem Juristen-System unterscheiden muss. Das "Juristen-System" wird einfacher zu entwickeln sein, da die Kenntnis vieler juristischer Begriffe, Arbeitstechniken etc. vorausgesetzt werden kann. Abs. 11


2.6  Zwischenergebnis und Vorbereitung der Programmierung

Mit Hilfe der oben erläuterten Kriterien wurde folgende Aufgabe für geeignet befunden: Die Prüfung, ob der Anwendungsbereich der urheberrechtlichen Abkommen RBÜ, RA, TRIPS, WCT und WPPT im Falle einer potentiellen Verletzung von Urheberrechten oder dem Urheberrecht verwandten Rechten eröffnet ist oder nicht. Abs. 12
Wie bereits gesagt, sollte sich die Prüfung entscheidungsbaumartig darstellen lassen und die hierbei benötigten externen Informationen (aus dem WWW) festgelegt werden. Es gelang, die gesamte Prüfung in 21 Prüfungsablaufdiagrammen darzustellen, von denen die komplizierteren etwa folgendermaßen aussehen: Abs. 13
Bild 1:  Ein Diagramm zur formalisierten Darstellung des Prüfungsablaufs
Zitiervorschlag: Bohrer, Arndt, SaarCURA – Ein internetbasiertes Expertensystem zum Urheberrecht - JurPC-Web-Dok. 0270/2004