JurPC Web-Dok. 211/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004196147

Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
Urteil vom 16.03.2004

4 Ga 43/04

Widerspruch des Betriebsrats per E-Mail

JurPC Web-Dok. 211/2004


BetrVG § 102 Abs. 2 Satz 1 (analog)

Leitsatz (der Redaktion)

Ein vom Betriebsrat per E-Mail erhobener Widerspruch erfüllt nicht die Formvoraussetzungen, die nach dem analog anzuwendenden § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG eingehalten werden müssen. Nach dieser Vorschrift ist beim Widerspruch die eigenhändige Unterschrift eines Betriebsratsmitglieds erforderlich.

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[online seit: 01.06.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., Arbeitsgericht, Widerspruch des Betriebsrats per E-Mail - JurPC-Web-Dok. 0211/2004