JurPC Web-Dok. 170/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/2004195133

AG Brilon
Urteil vom 28.01.2004

8 C 413/03

Inkasso bei Dialer-Einwahl

JurPC Web-Dok. 170/2004


BGB § 398

Leitsätze (der Redaktion)

1. Werden nach einer Abtretungsvereinbarung zwischen Netzbetreiber und Deutscher Telekom von der Abtretung diejenigen Forderungen erfasst, die zum Inkasso übergeben werden, so lässt sich dieser Vereinbarung nicht entnehmen, ob eine Forderung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung an die Telekom abgetreten werden soll. Vielmehr hängt die Tatsache, ob die Forderung von der Abtretung erfasst wird, von einem weiteren Zutun des Netzbetreibers, nämlich der Inkassoübertragung, ab.

2. Bei unbemerkter Einwahl eines Dialers ist von einem Erklärungsbewusstsein des Kunden dahingehend, dass er die Einwahl über eine teure Verbindung vornehmen will, nicht auszugehen.

Anmerkung der Redaktion
Auf die Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Janos Dohr, Cramer & Laws Rechtsanwälte, Brilon, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 17.05.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Brilon, AG, Inkasso bei Dialer-Einsatz - JurPC-Web-Dok. 0170/2004