JurPC Web-Dok. 111/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419366

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
Urteil vom 28.08.2003

7 U 240/01

Vorliegen eines Fernabsatzgeschäfts

JurPC Web-Dok. 111/2004


BGB §§ 312 b ff., 151, 145 ff.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei telefonischer Bestellung eines Multimedia-Artikels über eine Bestell-Hotline kommt der Vertrag zwischen Besteller und Lieferant auch dann im Wege des Fernabsatzes nach §§ 312 b ff. BGB n.F. zustande, wenn die Ware über ein Logistik-Unternehmen übersandt wird und bei Ablieferung durch Unterschriften im sog. PostIdent-Verfahren die Ablieferung gegenüber einem Zusteller bestätigt wird. In diesem Fall kommt der Vertrag nämlich bereits nach § 151 BGB dadurch zustande, dass die bestellte Leistung zur Auslieferung gebracht wird.

2. Selbst wenn man die Ablieferung durch einen Zustellboten als Vertragsschluss unter Anwesenden und damit nicht als Fernabsatzgeschäft einordnen würde, wäre in diesem Rechtsgeschäft ein Umgehungsgeschäft nach § 312 f BGB zu sehen, da ein für den Fernabsatz organisiertes System genutzt wird. Nach § 312 f BGB unterfiele das Geschäft daher auch den Regeln über Fernabsatzverträge.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 01.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Schleswig, Schleswig-Holsteinisches , Vorliegen eines Fernabsatzgeschäfts - JurPC-Web-Dok. 0111/2004