JurPC Web-Dok. 110/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419360

AG Neuwied
Urteil vom 19.12.2003

4 C 1797/03

Beweisfragen bei TK-Verbindungen

JurPC Web-Dok. 110/2004


TKV § 16 Abs. 2; TDSV § 7 Abs. 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Ein vorgelegter Einzelverbindungsnachweis kann grundsätzlich genügen, um einen Anscheinsbeweis für dessen Richtigkeit zu erbringen.

2. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Einzelverbindungsnachweis lediglich den Ausdruck einer Internetseite darstellt und diese Aufstellung die Zielwahlnummern nicht vollständig enthält.

3. Eine Beweislastumkehr zu Lasten des Telekommunikationskunden aufgrund der Regelung des § 16 Abs. 2 TKV kommt nicht in Betracht, da der Telekommunikationsanbieter auch bei Wahl eines gekürzten Einzelverbindungsnachweises nicht gehindert ist, die vollständigen Daten zu speichern. Ein Verzicht auf die Speicherung der vollständigen Daten könnte nur dann in der Erklärung des Kunden zu sehen sein, wenn dieser zuvor auf den mit dieser Erklärung verbundenen Beweisnachteil hingewiesen worden wäre.


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[online seit: 01.03.2004]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Neuwied, AG, Beweisfragen bei TK-Verbindungen - JurPC-Web-Dok. 0110/2004