JurPC Web-Dok. 55/2004 - DOI 10.7328/jurpcb/200419237

Thomas P. Stähler *

Rezension Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien

JurPC Web-Dok. 55/2004, Abs. 1 - 5


Eberle, Carl-Eugen/ Rudolf, Walter/ Wasserburg. Klaus (Hrsg.)
Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien
Recht in der Praxis,
C.F. Müller Verlag/ Hüthig Fachverlage,
Heidelberg,
1. Auflage 2003,
XXXIX,
517 Seiten,
ISBN 3-8114-2018-6,
81,- Euro/ 130,- sFr.
Das neu erschienene Mainzer Rechtshandbuch sieht sich in der Tradition des bereits 1989 von Fuhr/Rudolf/Wasserburg herausgegebenen Handbuchs "Recht der Neuen Medien". Seit dieser Zeit haben sich nicht nur die Erscheinungsformen sondern auch die Rechtsgrundlagen der Neuen Medien in einer Weise weiterentwickelt, die eine grundlegende Überarbeitung und Ausweitung der Konzeption des Handbuchs erforderlich gemacht haben. Das nunmehr vorliegende Werk befindet sich im Wesentlichen auf dem Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung vom Frühjahr 2003.JurPC Web-Dok.
55/2004, Abs. 1
Die Neuen Medien - allen voran das Internet (dortige Angebote mit tendenziell massenkommunikativem Charakter, Multicasting u.a.), aber auch Neuerungen im Rundfunkbereich, Mediendienste (z.B. Teleshopping) und Teledienste (s. dazu das TDG) - prägen zunehmend private wie berufliche Lebensbereiche. Die rechtlichen Rahmenbedingungen reichen von den Grundlagen der Medienordnung über das Vertragsrecht, Werberecht, Jugendschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht bis hin zum Strafrecht. Rechtliche Fragestellungen hierzu betreffen vor allem Anbieter und Nutzer entsprechender Dienstleistungen.Abs. 2
Vor diesem Hintergrund bietet das Mainzer Rechtshandbuch Rechtsanwälten und Richtern, Medienvertretern, Verlagen und Softwareanbietern sowie Behörden fundierte Erläuterungen zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet. Vom weitreichenden Umfang lässt sich bereits ein erster Eindruck gewinnen, wenn man sich das sich über 13 eng beschriebene Seiten erstreckende Abkürzungsverzeichnis zu Beginn und das 28-seitige Literaturverzeichnis am Ende des Buches betrachtet. Die systematische Darstellung der Regelungsebenen (internationale Vorgaben, europäisches Recht, deutsches Recht auf Bundes- und Landesebene) und Rechtsgrundlagen der Neuen Medien dient all denjenigen als Orientierungshilfe, die in der Praxis mit diesen in Berührung kommen. Die Gliederung des Werkes nach den für die Neuen Medien relevanten Rechtsgebieten führt rasch zu den für die Praxis maßgebenden Fragestellungen und ermöglicht dem Benutzer das rasche Auffinden von verständlichen Lösungen für seine Rechtsprobleme. Ausführlich behandelt werden die zahlreichen Erscheinungsformen der Neuen Medien sowie deren Nutzungsmöglichkeiten. Dabei wird durchaus kritisch zur Frage der Konvergenz medienrechtlicher Regelungen angemerkt, dass das Zusammenwachsen von Rundfunk und Internet insbesondere in der Form gemeinsamer Empfangsgeräte, Netze und interaktiver Kommunikationsformen (technische Konvergenz) auch zu Problemen bei der Lösung medienrechtlicher Fragestellungen führt, und insoweit festgestellt, dass die Regulierung medienrechtlicher Sachverhalte die jeweiligen Sachgegebenheiten und Gefahren der einzelnen Erscheinungsformen der Mediendienstleistungen berücksichtigen muss, um den von den verschiedenen Diensten nicht zuletzt für den öffentlichen Meinungsbildungsprozess oder den Jugendschutz ausgehenden Gefahren adäquat zu begegnen. Zu den im Handbuch im Einzelnen behandelten Rechtsgebieten gehören u.a. das Medienordnungsrecht, Medienvertragsrecht, Medienwerberecht (UWG; personenbezogen: § 43b BRAO, § 26 BnotO; produktbezogen: § 22 LMBG, §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 1, 11 Nr. 1 HWG; bereichsspezifisch: Rundfunk/Mediendienste/Teledienste), Mediendatenschutzrecht (international vgl. entspr. UN-Richtlinie von 1990 und Europäische Datenschutzrichtlinie; national s. BDSG, Landesdatenschutzgesetze, kirchliche Datenschutzbestimmungen, TKG und IuKDG, TDG sowie MDStV) sowie das Medienstrafrecht (z.B. §§ 130 f., 184 - 186 StGB und § 21 GjSM; §§ 8 - 11 TDG; strafverfahrensrechtliche Bestimmungen in der StPO). Auch der Jugendmedienschutz (unter Bezug vor allem auf den Inhalt des Staatsvertrages über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien vom 1.4.2003) und der Persönlichkeitsrechtsschutz im Internet (allgemeines Persönlichkeitsrecht, so das informationelle Selbstbestimmungsrecht, und besondere Persönlichkeitsrecht, so u.a. das Recht am eigenen Bild und das Namensrecht; im Bereich des Äußerungsrechts Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf und Gegendarstellung, ferner auf materiellen Schadensersatz und Geldentschädigung für immateriellen Schaden) werden ausführlich gesondert behandelt.Abs. 3
Die Erscheinungsformen der Neuen Medien werden somit nach den Merkmalen der für sie geltenden Rechtsvorschriften kategorisiert. Dabei ist für das Verständnis und die Systematik dieser Rechtsvorschriften von Bedeutung, in welchem Maße das jeweilige Medium auf den Prozess der individuellen und öffentlichen Meinungsbildung Einfluss haben kann. Ist dieser Einfluss - wie beim Rundfunk - sehr groß, dann bedarf es einer Gesetzgebung - eben der Rundfunkregulierung -, die möglichen Gefahren für die Meinungsbildung vorbeugt. Rundfunkgesetzgebung - in der Form von Staatsverträgen und Landesgesetzen -, Mediendienste-Staatsvertrag und Teledienstegesetz enthalten also jeweils Regelungen, die auf die spezifischen Eigenarten der Medien Bedacht nehmen und ihre Regelungsintensität entsprechend den unterschiedlichen Gefahren abstufen, die von den einzelnen Medien ausgehen.Abs. 4
Autoren des Mainzer Rechtshandbuches sind Vertreter der Wissenschaft (Universitäten Frankfurt a.M. und Rostock; Medieninstitut Mainz), der Rechtspflege (Justiz, Anwaltschaft), des Datenschutzes (Landesdatenschutzbeauftragte) und der Medienbranche (Justitiariat ZDF). Es richtet sich dementsprechend nicht zuletzt auch an die Mitglieder der dahinter stehenden Berufsgruppen, denen es zur Lektüre nur empfohlen werden kann.
JurPC Web-Dok.
55/2004, Abs. 5
* Dr. iur. Thomas P. Stähler ist Rechtsanwalt in Frankfurt a.M., Justitiar und Referatsleiter bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Frankfurt a.M.
[online seit: 09.02.2004]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Stähler, Thomas, Rezension Mainzer Rechtshandbuch der Neuen Medien - JurPC-Web-Dok. 0055/2004