JurPC Web-Dok. 337/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812322

Hendrik Schöttle *

Rezension des Werkes "Die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains" von Ralf Möbius

JurPC Web-Dok. 337/2003, Abs. 1 - 9


Ralf Möbius
Die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berücksichtigung anwaltlichen Berufsrechts
VWF Verlag, Berlin
1. Aufl. 2003
ISBN: 3-89700-31-3
Inhaltsverzeichnis und Einleitung online im PDF-Format abrufbar unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de/publikationen/domain_buch.pdf
Der Autor widmet sich in dem Werk der Frage, ob die Verwendung von Gattungsdomains zulässig ist. Er wirft dabei ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz solcher Domainnamen durch Rechtsanwälte und die anwaltsrechtlichen Hürden, die sich diesem Einsatz in den Weg stellen.JurPC Web-Dok.
337/2003, Abs. 1
Nach einer Einführung in die technischen Besonderheiten der Adressierung und Adressvergabe von Domainnamen führt der Autor den Leser an den Problemschwerpunkt, das Konfliktpotenzial generischer Domains heran.Abs. 2
In den folgenden Kapiteln werden verschiedene Rechtsgrundlagen betrachtet, aus denen sich die Unzulässigkeit der Verwendung generischer Domains ergeben kann. Der Autor stellt zunächst die jeweilige Rechtsgrundlage und ihre Tatbestandsmerkmale und -alternativen vor und bietet schließlich einen Überblick über die dazu einschlägige Rechtsprechung.Abs. 3
Mögliche Kollisionen, die sich aus dem Namensrecht (§ 12 BGB) ergeben, werden als erstes erörtert. Der Autor stellt zunächst klar, dass die anfänglich umstrittene Namensfunktion von Domainnamen inzwischen anerkannt ist und damit der Anwendungsbereich des § 12 BGB eröffnet ist. Er prüft im Folgenden die Tatbestandsalternativen der Namensbestreitung und Namensanmaßung. Er kommt zu dem Ergebnis, dass gerade bei Gattungsbegriffen ein Anspruch aus § 12 BGB auf Löschung einer Domain in den meisten Fällen scheitern wird, da der Anbieter den Gattungsbegriff nur als allgemein beschreibenden Hinweis verwenden wird.Abs. 4
Nach einer kurzen Ausführung zum möglichen Ansprüchen aus Firmenrecht, § 37 Abs. 2 HGB werden markenrechtliche Probleme generischer Domainnamen beleuchtet. Anschließend an eine Prüfung verschiedener Tatbestände des Markengesetzes kommt der Autor zu dem Ergebnis, dass auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Löschung oder Unterlassung der Verwendung eines entsprechenden Domainnamens nur in engen Grenzen in Betracht kommt. Insbesondere im Bereich des Titelschutzes sei dessen Schutzbereich sehr eng zu verstehen. Auch sei von einem aufgeklärten Nutzer auszugehen, der nur in seltenen Fällen eine Übereinstimmung eines Offline-Angebotes mit einem Online-Angebot erwartet.Abs. 5
Das nächste Kapitel ist dem Wettbewerbsrecht gewidmet, Schwerpunkt der Untersuchung dort ist ein möglicher Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG. Der Autor nimmt dabei insbesondere die Frage ins Visier, von welchem Leitbild eines Verbrauchers auszugehen ist. Insgesamt kommt er zu dem Ergebnis, dass ein Verstoß gegen § 1 UWG allenfalls in der Fallvariante der irreführenden Werbung möglich sei; dies lasse sich jedoch nicht verallgemeinern und bedürfe einer Einzelfallprüfung.Abs. 6
Deliktische Ansprüche werden als nächstes geprüft. Der Autor hält einen Anspruch aus § 826 BGB in Ausnahmefällen für möglich, sieht ihn aber in den beispielhaft herangezogenen gerichtlichen Entscheidungen als nicht gegeben an, da es an der Absicht sittenwidriger Schädigung mangele.Abs. 7
Den Schlusspunkt der Betrachtung bildet das anwaltliche Berufsrecht. Der Autor prüft die Zulässigkeit generischer Domainnamen am Maßstab der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Berufsordnung für Rechtsanwälte. Er kommt zu dem Ergebnis, dass berufsrechtliche Hindernisse nicht im Wege stehen.Abs. 8
Das Buch bietet insgesamt einen guten Überblick über die einschlägige Rechtsprechung zur Frage der Verwendung von Gattungsdomains; als kleinen Wermutstropfen lässt es jedoch am Schluss eine Zusammenfassung der Einzelergebnisse vermissen.
JurPC Web-Dok.
337/2003, Abs. 9
* Hendrik Schöttle ist Assessor iur. und Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik der Universität des Saarlandes.
[online seit: 01.12.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Schöttle, Hendrik, Rezension des Werkes "Die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains" von Ralf Möbius - JurPC-Web-Dok. 0337/2003