JurPC Web-Dok. 329/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811308

LG Kassel
Urteil vom 15.11.2002

7 O 343/02

Verantwortlichkeit des Admin-C

JurPC Web-Dok. 329/2003


BGB § 12

Leitsatz (der Redaktion)

Der Admin-C ist zwar für die Einhaltung des Namensrechts hinsichtlich einer Domain verantwortlich, rechtlich verantwortlich ist jedoch für die Dauer der Existenz des Domain-Eintrages der Domain-Inhaber. Ansprüche wegen Verletzung des Namensrechts durch eine Domain sind daher gegen den Domain-Inhaber und nicht gegen den Admin-C geltend zu machen.
Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 17.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Kassel, LG, Verantwortlichkeit des Admin-C - JurPC-Web-Dok. 0329/2003