JurPC Web-Dok. 317/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811311

LG Wiesbaden
Urteil vom 28.03.2003

9 S 61/02

Darlegungs- und Beweisfragen bei 0190-Verbindungsentgeltforderung

JurPC Web-Dok. 317/2003


TDSV § 7 Abs. 3

Leitsatz (der Redaktion)

Auch im Falle von Einwendungen des Telefonkunden gegen die Entgeltforderung des Telekommunikationsunternehmens dürfen die Verbindungsdaten nur unter Kürzung der letzten drei Ziffern der Rufnummer gespeichert werden. Dies folgt aus dem Zusammenhang von § 7 Abs. 3 Satz 4 TDSV mit § 7 Abs. 3 Satz 3 TDSV. Eine Speicherung der vollständigen Verbindungsdaten ist nur auf Verlangen des Kunden möglich.

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[online seit: 17.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Wiesbaden, LG, Darlegungs- und Beweisfragen bei 0190-Verbindungsentgeltforderung - JurPC-Web-Dok. 0317/2003