JurPC Web-Dok. 315/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812316

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 25.09.2003

5 U 178/02

holzmann-bauberatung.de

JurPC Web-Dok. 315/2003


MarkenG § 15

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die geschäftliche Bezeichnung "Philipp Holzmann AG" ist mit der Bezeichnung "holzmann-bauberatung.de" wegen des in beiden Kennzeichen übereinstimmenden prägenden Bestandteils "holzmann" verwechslungsfähig.

2. Bei prioritätsälteren, bekannten Kennzeichen wie "Philipp Holzmann AG" einerseits und dem jüngeren Kennzeichen "holzmann-bauberatung" ist es dem Inhaber des jüngeren, weniger bekannten Kennzeichens zuzumuten, die Verwechslungsgefahr durch Hinzufügen eines unterscheidungskräftigen Zusatzes - z.B. des Vornamens - zu beseitigen.

Anmerkung der Redaktion
Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 35 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 377 KB)

[online seit: 24.11.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben.
Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite.
Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Hamburg, Hanseatisches Oberlandesgericht, holzmann-bauberatung.de - JurPC-Web-Dok. 0315/2003