JurPC Web-Dok. 300/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031811288

LG Ravensburg
Beschluss vom 09.12.2002

2 Qs 153/02

Beschlagnahme von E-Mails beim Provider

JurPC Web-Dok. 300/2003


StPO §§ 100a, 100g, 94, 98, 99

Leitsatz (der Redaktion)

Die Beschlagnahme von E-Mails beim Provider braucht nicht unter den Voraussetzungen des Vorliegens einer Katalogtat nach § 100a StPO erfolgen, sondern erfolgt analog den Vorschriften der §§ 94, 98, 99 StPO, da die E-Mail dem postlagernden Versand herkömmlicher Briefnachrichten ähnelt.

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[online seit: 27.10.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Ravensburg, LG, Beschlagnahme von E-Mails beim Provider - JurPC-Web-Dok. 0300/2003