JurPC Web-Dok. 231/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003188221

Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
Urteil vom 22.01.2003

9 Ca 5820/02

Werbung für Betriebsratswahl im Intranet

JurPC Web-Dok. 231/2003


BGB §§ 611, 242, 1004

Leitsatz (der Redaktion)

Ein Kandidat für die Betriebsratswahl kann für Zwecke der Wahlwerbung die elektronische Kommunikation über das Firmenintranet jedenfalls dann nutzen, wenn die Nutzung des Intranets in einem vorhergehenden vergleichbaren Fall unbeanstandet geblieben war und nach Art und Umfang der Werbung eine Überlastung des Intranets durch Versenden der entsprechenden Mails nicht gegeben ist.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 66 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 484 KB)

[online seit: 25.08.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der Gerichtsentscheidungen stehen in zwei Formaten, dem kompakten CPC und als PDF, zur Verfügung. Die Dateigrößen sind bei den entsprechenden Links jeweils in Klammern angegeben.
Zur Anzeige des Faksimiles im kompakten CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite.
Um die Faksimiles im PDF-Format zu lesen, wird der kostenlose Adobe Acrobat Reader benötigt.
Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Frankfurt a.M., Arbeitsgericht, Werbung für Betriebsratswahl im Intranet - JurPC-Web-Dok. 0231/2003