JurPC Web-Dok. 226/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189233

Stephan Ory *

Kurzrezension - Erben/Kubert/Zahrnt, IT-Verträge

JurPC Web-Dok. 226/2003, Abs. 1 - 4


Meinhardt Erben, Michael Kubert, Christoph Zahrnt
IT-Verträge
- Wirksame und unwirksame allgemeine Geschäftsbedingungen -
3. Aufl. 2003,
Hüthig-Verlag Heidelberg,
157 Seiten,
ISBN: 3-7785-3972-8
39,90 €.
Der vorgestellte Band will Software-Hersteller, Händler und Lieferanten bei der wirksamen Ausgestaltung einzelner AGB-Regelungen helfen. Der Praktiker wird im Vorwort belehrt, nicht nur Kleingedrucktes, auch gut lesbare Verträge könnten AGB darstellen. Für den Juristen ist das so trivial, dass er sich kaum wagt, darauf hinzuweisen. Für den IT-Spezialisten handelt es sich mitunter bereits um eine bahnbrechende Erkenntnis und für Studierende sei angemerkt, dass ungefähr hier der Unterschied zwischen Theorie und Praxis beginnt. Entsprechend der anvisierten Zielgruppe der Praktiker verzichtet die Darstellung auf Literatur- und Rechtsprechungshinweise. Einleitend geben die Autoren einen Überblick über das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen und erläutern den Schutzzweck dieser Einschränkung der Vertragsfreiheit im Hinblick auf den Verbraucher, dem ein sorgsam ausgefeilter Vertragstext vorgesetzt wird. Dass AGB auch in den geschlossenen Vertrag einbezogen werden müssen, um wirksam dessen Bestandteil zu werden, wird auch bei den im Softwarebereich häufig vorkommenden "Schutzhüllenverträgen" skizziert - für mehr reicht die Tiefe der Darstellung nicht, der aufmerksam lesende Praktiker wird erkennen, dass da ein Problem lauert, ohne exakt zu erfahren, wie er dem aus dem Weg geht. Nach einer Übersicht über die Inhaltskontrolle von in den Vertrag einbezogenen AGB folgt ein Kapitel mit Klauseln, wie sie typischerweise in Lieferbedingungen auch außerhalb des IT-Bereichs enthalten sind wie beispielsweise Schriftformerfordernisse, Lieferfristen, Zahlungsziele, Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltung sowie Verzugsregelungen oder Gerichtsstandsvereinbarungen. Die Darstellung ist für die Zielgruppe ansprechend. Als Zitat wird jeweils eine typische AGB-Klausel vorangestellt wie beispielsweise diejenige, dass mit Übergabe und Demonstration der Betriebsbereitschaft die Abnahme der Leistung als erklärt gilt. Es wird dann erklärt, was die Klausel jeweils bezwecken will. Im Beispiel also die Erläuterung über den Beginn der Verjährungsfrist und die Fiktion einer Erklärung des Kunden, die er nicht abgegeben hat. Schließlich folgt jeweils eine knappe Würdigung, hier also der Hinweis also auf die Unwirksamkeit des gewählten Beispiels. Die vorgestellten Formulierungen gehen von einem Liefervertrag über Hard- und Software aus.JurPC Web-Dok.
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Im folgenden Kapitel werden IT-spezifische Klauseln in verbreiteten Vertragstypen erläutert, insbesondere Regelungen zum Benutzungsrecht an Software. Das Kapitel gliedert sich in vier Unterpunkte, nämlich Fragen zur Überlassung von Software-Produkten, zur Erstellung von Programmen, zur Wartung und Reparatur von Hardware und zur Pflege von Software. In diesem Kapitel wird zum Beispiel eine Klausel erläutert, wonach das Anfertigen von Kopien ausschließlich für den Eigengebrauch zu internen Sicherungs- und Dokumentationszwecken zulässig sein soll. So wird erläutert, dass angesichts der gesetzlichen Regelungen in bestimmten Regelungen des Überlassungsvertrages die Klausel bedeutungslos ist, in anderen Zusammenhängen Vervielfältigungsschritte des bestimmungsgemäßen Gebrauchs entgegen § 69d Abs. 1 UrhG ausschließt. Auch wenn im Wortlaut die Sicherungskopien nach § 69d Abs. 2 UrhG erwähnt sind, ist eine solche Klausel daher unwirksam, erfährt der möglicherweise angesichts dieser if …else if …-Formulierungen möglicherweise verwirrte IT-Praktiker.Abs. 2
Im vierten Kapitel geht es um Klauseln für Auftraggeber, also um Einkaufsbedingungen von Kunden. Hier spielen zum Beispiel Fragen der Abnahme wie etwa die Gegenzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder Geheimhaltungspflichten des Lieferanten, der Einblick in Unternehmensdaten und -abläufe des Auftraggebers erhält, eine Rolle. Abschließend werden als Beispiel die Vertragsbedingungen der öffentlichen Hand für die zeitlich befristete Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A) erläutert. Da der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) an den Verhandlungen über diese AGB umfangreich beteiligt gewesen war, könne man davon ausgehen, dass es sich um "ein gutes Beispiel für Vertragsbedingungen bei Software-Verträgen auf gehobenem Niveau" handelt. Auch hier werden die einzelnen Formulierungen wiedergegeben und - zum Teil sehr knapp ("Die Klausel geht in Ordnung.") erläutert.Abs. 3
Der beratende Jurist ist am Ende der Lektüre beruhigt: Zum AGB-Selbstbausatz für IT-Praktiker taugt der Band nicht, er will es auch gar nicht und rät ausdrücklich, Rat im Einzelfall einzuholen. Hilfreich erscheint der Band für die notwendigen Vorüberlegungen von Anbietern von Soft-, Hardware und Dienstleistungen, wenn sie sich über ihr Business-Modell auch im Hinblick auf die mit der Kundschaft zu treffenden Abreden ein Bild machen wollen. Der Band ist also eine Hilfe, das Pflichtenheft für den juristischen Berater zu formulieren, der dann für die passenden Einzelformulierungen und das widerspruchsfreie Gesamtkonzept angemessener AGB im Einzelfall sorgt.
JurPC Web-Dok.
226/2003, Abs. 4
* Dr. Stephan Ory ist Rechtsanwalt in Püttlingen/Saar.
[online seit: 08.09.2003]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Ory, Stephan, Kurzrezension - Erben/Kubert/Zahrnt, IT-Verträge - JurPC-Web-Dok. 0226/2003