JurPC Web-Dok. 197/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003187196

OLG Hamm
Urteil vom 01.04.2003

4 U 157/02

aldireisen.de

JurPC Web-Dok. 197/2003


MarkenG § 15 Abs. 4, 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Dem Firmenschlagwort "Aldi" kommt überragende Bekanntheit nach § 15 Abs. 3 MarkenG zu.

2. Durch die Verwendung der Domainbezeichnung "aldireisen.de" wird die Wertschätzung der geschäftlichen Bezeichnung "Aldi" ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausgenutzt. Dass der Zusatz "reisen" enthalten ist, ändert aufgrund des rein beschreibenden Charakters dieses Zusatzes nichts an der Nutzung des Firmenschlagwortes "Aldi". Es hätte vielmehr eines weiteren unterscheidungskräftigen Zusatzes bedurft, um die Anlehnung an das Firmenschlagwort zu verhindern.


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[online seit: 28.07.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, aldireisen.de - JurPC-Web-Dok. 0197/2003