JurPC Web-Dok. 113/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185146

LG Düsseldorf
Urteil vom 08.05.2002

2 a O 360/01

urlaubstip.de

JurPC Web-Dok. 113/2003


MarkenG §§ 5 Abs. 2, 15 Abs. 2, 4

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei der in einer Domain verwendeten Bezeichnung "urlaubstip" handelt es sich nicht um ein nach § 5 Abs. 2 MarkenG geschütztes Unternehmenskennzeichen.

2. Unternehmenskennzeichen sind Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes oder Unternehmens benutzt werden. Zwar hat eine Domain Namensfunktion, für die Qualifizierung als Unternehmenskennzeichen ist aber erforderlich, dass die Bezeichnung "urlaubstip" das Unternehmen als Ganzes bezeichnet.

3. Der Domain "urlaubstip.de" kommt keine originäre Kennzeichnungskraft für die Dienstleistung Tourismuswerbung zu, da die Bezeichnung glatt beschreibend ist.


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[online seit: 19.05.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, urlaubstip.de - JurPC-Web-Dok. 0113/2003