JurPC Web-Dok. 82/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003185115

LG Bochum
Urteil vom 10.12.2002

12 O 126/02

grossmarkt-dortmund.de

JurPC Web-Dok. 82/2003


MarkenG §§ 5, 15

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die in einer Domain verwendete Bezeichnung "grossmarkt-dortmund" genießt markenrechtlichen Schutz, da der Begriff "Großmarkt" Unterscheidungskraft besitzt. Der Begriff "Großmarkt" steht nicht nur für eine bestimmte Vertriebsform, sondern bezeichnet die zentrale Einkaufsmöglichkeit für Einzelhändler in einer Stadt, so dass es nach allgemeinem Sprachverständnis nur einen Großmarkt in einer Stadt gibt, auf dem Lebensmittel und Frischwaren an Wiederverkäufer veräußert werden.

2. Die Verjährungsfrist beginnt im Falle des Unterlassungsanspruchs erst mit Beendigung des Störzustandes.

Anmerkung der Redaktion
Auf das Urteil hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Oliver J. Süme, Hamburg, aufmerksam gemacht.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 113 KB)

Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 217 KB)

[online seit: 10.03.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

Hinweise der Redaktion: Zur Anzeige des Faksimiles im CPC-Format ist der kostenlose Viewer CPC lite von Cartesian Products Inc. erforderlich. Den Viewer mit deutscher Oberfläche finden Sie auf unserer Partnerseite Recht für Deutschland. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Installation von CPC lite. Mehr über Faksimiles bei JurPC lesen Sie hier.
Zitiervorschlag: Bochum, LG, grossmarkt-dortmund.de - JurPC-Web-Dok. 0082/2003