JurPC Web-Dok. 57/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031812340

VG Köln
Urteil vom 14.11.2002

1 K 2788/00

Entgelteinzug durch die Telekom bei zeittaktabhängigen Mehrwertdiensten

JurPC Web-Dok. 57/2003


TKG § 33 Abs. 1

Leitsätze

1. Zeittaktabhängige Mehrwertdienste/Internet-by-call und zeittaktunabhängige Shared-cost-Dienste sind von ihrer Zweckbestimmung her keine Leistungen im Sinne des § 33 Abs. 1 TKG.

2. Fakturierungs- und Inkassoleistungen der Deutschen Telekom sowie die Übermittlung von Daten ihrer Teilnehmernetzkunden dienen insoweit, als sie sich auf zeittaktabhängige Mehrwertdienste/Internet-by-call beziehen, jedenfalls nicht in vollem Umfang der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.


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[online seit: 15.12.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, VG, Entgelteinzug durch die Telekom bei zeittaktabhängigen Mehrwertdiensten - JurPC-Web-Dok. 0057/2003