JurPC Web-Dok. 23/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318122

OLG Hamm
Urteil vom 05.11.2002

19 U 41/02

Verbindungsunterbrechung bei 0190-Verbindungen

JurPC Web-Dok. 23/2003


Leitsatz (der Redaktion)

Der Telefondienstleistungsanbieter hat eine aus dem Telefondienstvertrag folgende Nebenpflicht, zum Schutz des Kunden bei Dauerverbindungen über 0190-Nummern nach einer Stunde Gesprächsdauer eine automatische Trennung der Verbindung vorzunehmen.

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[online seit: 13.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamm, OLG, Verbindungsunterbrechung bei 0190-Verbindungen - JurPC-Web-Dok. 0023/2003