JurPC Web-Dok. 382/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712351

LG Stuttgart
Urteil vom 30.01.2002

38 O 149/00 KfH

Datenverlust bei Softwarewartung

JurPC Web-Dok. 382/2002


BGB § 254

Leitsatz (der Redaktion)

Es obliegt jedem Anwender von Software, regelmäßige Datensicherungen vorzunehmen. Zur Datensicherung gehört auch die Überprüfung der Vollständigkeit und Wiederherstellbarkeit der gesicherten Daten. Sofern durch einen Wartungsvertrag diese Pflicht zu einer eigenen Datensicherung nicht auf das Wartungsunternehmen übertragen wird, ist die Verantwortlichkeit des Software-Anwenders gegenüber einem behaupteten Datenverlust infolge von Wartungsarbeiten so weit überwiegend, dass gemäß § 254 BGB das Wartungsunternehmen nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

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[online seit: 02.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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