JurPC Web-Dok. 374/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021712339

LG Darmstadt
Urteil vom 24.01.2002

3 O 289/01

"Umfrage" bei einer Online-Auktion

JurPC Web-Dok. 374/2002


BGB §§ 145 ff.

Leitsatz (der Redaktion)

Ein rechtsverbindliches Angebot liegt nicht vor, wenn im Rahmen einer Internet-Auktion der Auktionsgegenstand mit dem Zusatz "...dies ist vorerst eine Umfrage..." ins Internet eingestellt wird. Durch diesen Zusatz wird nämlich deutlich gemacht, dass ein Rechtsbindungswille nicht vorhanden ist. Dass die Formulierung dieses Vorbehalts im Widerspruch zu den Auktionsbedingungen steht, spielt im Verhältnis des Anbieters des Gegenstandes zum Bietenden keine Rolle, sondern ist allenfalls im Verhältnis des Anbieters zum Veranstalter der Auktion von Bedeutung.

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[online seit: 25.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Darmstadt, LG, "Umfrage" bei einer Online-Auktion - JurPC-Web-Dok. 0374/2002