JurPC Web-Dok. 347/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021711306

LG Düsseldorf
Urteil vom 18.09.2002

12 O 334/02

Jugendschutzbeauftragter

JurPC Web-Dok. 347/2002


GJSM § 7a; MDStV § 8 Abs. 4 (a.F., jetzt MDStV § 12 Abs. 4)

Leitsatz (der Redaktion)

Die Tätigkeit eines Jugendschutzbeauftragten nach § 7a GJSM bzw. § 8 Abs. 4 MDStV (a.F.) dient der Beratung von Diensteanbietern zur Vermeidung von Kinder- und Jugendgefährdungen durch Internet-Angebote, die Aufgabe des Jugendschutzbeauftragten ist von daher schon von Gesetzes wegen nicht auf die Leistung von Rechtsberatung gerichtet. Sofern ein Jugendschutzbeauftragter im Einzelfall Rechtsberatungsleistungen erbringt, stellt dies einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz dar, die Tätigkeit als solche ist aber per se nicht auf diese Leistungen gerichtet.
Anmerkung der Redaktion
Mit der vorliegenden Entscheidung hat das LG Düsseldorf einen am 03.07.2002 gefassten Beschluss (= JurPC Web-Dok. 316/2002) wieder aufgehoben.

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[online seit: 04.11.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, LG, Jugendschutzbeauftragter - JurPC-Web-Dok. 0347/2002