JurPC Web-Dok. 318/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/20021710273

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg
Urteil vom 14.02.2002

3 U 265/01

"VOBIS" und "FORIS"

JurPC Web-Dok. 318/2002


MarkenG §§ 14, 15

Leitsatz (der Redaktion)

Die für die Beschreibung der Dienstleistung Datenverarbeitung verwendeten Begriffe "VOBIS" und "FORIS", letzteres versehen mit dem in kleinerer Schrift gehaltenen Zusatz "finanziert Prozesse", sind nicht verwechslungsfähig. Zwar ist eine grundsätzliche Verwechslungsfähigkeit der alleinestehenden Haupt-Begriffe anzunehmen, doch zur Beschreibung der Dienstleistung Datenverarbeitung wird diese Verwechslungsfähigkeit durch den Zusatz, der auf die Prozessfinanzierung hinweist, ausgeschlossen.

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[online seit: 14.10.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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