JurPC Web-Dok. 305/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179234

AG Freiburg
Urteil vom 11.06.2002

11 C 4381/01

Dialer

JurPC Web-Dok. 305/2002


BGB §§ 145 ff.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Durch das Herunterladen eines Dialers, der danach - vom Nutzer unbemerkt - automatisch Internetverbindungen über 0190-Nummern herstellt, kommen keine übereinstimmenden Willenserklärungen und damit kein wirksamer Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter zustande.

2. Eine Pflicht des Internetnutzers als Anschlussinhaber, seine Software vor dem Herunterladen von Dialern zu schützen bzw. regelmäßig dahingehend zu überprüfen, besteht nicht von vornherein.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Berufung ist vor dem LG Freiburg unter dem Aktenzeichen 3 S 312/02 anhängig.

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[online seit: 23.09.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Freiburg, AG, Dialer - JurPC-Web-Dok. 0305/2002