OLG Frankfurt a.M. |
ZPO § 91a |
Leitsatz (der Redaktion) |
Bei der Gestaltung eines Rezepterstellungsprogrammes, bei dem der Arzt gewünschte Arzneimittel programmgesteuert durch andere Medikamente ersetzen kann, liegt ein Wettbewerbsverstoß nicht vor, wenn die Pflichtangaben zu einem Arzneimittel sich nach Anklicken eines kleinen Programmfensters in einem größeren Bildschirmfenster öffnen lassen und der Arzt danach vor die Entscheidungsalternative gestellt wird, die Ersetzung des ursprünglich gewünschten Medikaments durch Anklicken von "OK" vorzunehmen oder durch Anklicken von "Abbrechen" den ursprünglich gewählten Verschreibevorgang fortzusetzen. |
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[online seit: 26.08.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Frankfurt, OLG, Rezepterstellung per Computerprogramm - JurPC-Web-Dok. 0252/2002 |