| 1. Der Gebrauch der prioritätsjüngeren, u.a. für Präparate zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Ton, Bild oder Daten; maschinenlesbare Datenaufzeichnungsträger ; ...Telekommunikation" eingetragenen Wortmarke "T-is money" begründet die Gefahr von Verwechselungen mit der prioritätsälteren, u.a. für "Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Bild, Ton und Daten; mit Programmen versehene maschinenlesbare Datenträger aller Art; ...Telekommunikation" geschützten Wortmarke "Team is money". Das gilt auch, wenn das "T-" vielfach als Stammbestandteil anderer Zeichen der Inhaberin der Verletzermarke dient und sich im Verkehr als Hinweis auf das Unternehmen durchgesetzt hat. 2. Zur Frage des - ausnahmsweisen - Absehens vom markenrechtlichen Prioritätsprinzip. | |