JurPC Web-Dok. 233/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002178182

OLG Köln
Urteil vom 08.05.2002

6 U 195/01

"Citipost"

JurPC Web-Dok. 233/2002


MarkenG §§ 14, 15, 19; BGB § 242

Leitsätze

1. Aus der Wortmarke "Deutsche Post" und einer Wort/Bildmarke "Post" der aus der früheren Deutschen Bundespost hervorgegangenen Anbieterin von Postdienstleistungen lassen sich keine Verbietungsansprüche herleiten gegen die Marken "Citipost", die diesen Wortbestandteil aufweisende Firma, die Domainbezeichnung und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens, das mit Erlaubnis der Regulierungsbehörde diverse, dem Gewicht nach jeweils im Einzelnen beschränkte Briefsendungen in Deutschland für Andere befördert.

2. Die prioritätsjüngere Domainbezeichnung "citi-post.de" ist unmittelbar verwechselbar mit der Marke "Citipost".

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 05.08.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Köln, OLG, "Citipost" - JurPC-Web-Dok. 0233/2002