OLG Köln |
MarkenG §§ 14, 15, 19; BGB § 242 |
Leitsätze |
1. Aus der Wortmarke "Deutsche Post" und einer Wort/Bildmarke "Post" der aus der früheren Deutschen Bundespost hervorgegangenen Anbieterin von Postdienstleistungen lassen sich keine Verbietungsansprüche herleiten gegen die Marken "Citipost", die diesen Wortbestandteil aufweisende Firma, die Domainbezeichnung und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens, das mit Erlaubnis der Regulierungsbehörde diverse, dem Gewicht nach jeweils im Einzelnen beschränkte Briefsendungen in Deutschland für Andere befördert. 2. Die prioritätsjüngere Domainbezeichnung "citi-post.de" ist unmittelbar verwechselbar mit der Marke "Citipost". |
Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. |
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[online seit: 05.08.2002] |
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Zitiervorschlag: Köln, OLG, "Citipost" - JurPC-Web-Dok. 0233/2002 |