Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG muss vorerst Geschäftsbetrieb einstellenJurPC Web-Dok. 106/2002, Abs. 1 - 3 |
Die Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG (PMG) mit Sitz in Berlin muss vorerst ihren Geschäftsbetrieb einstellen. | JurPC Web-Dok. 106/2002, Abs. 1 |
Seit April 2001 bietet die PMG im Internet Rechte an elektronischen Pressespiegeln an und nimmt damit die Rechte der jeweiligen Urheber wahr. Somit agiert das Unternehmen als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft - allerdings ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt in München, hat der PMG deshalb untersagt, sich ohne Erlaubnis weiterhin als Verwertungsgesellschaft zu betätigen. | Abs. 2 |
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter http://www.dpma.de/infos/pressedienst/pm020308.html. (Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 08.03.2002) | JurPC Web-Dok. 106/2002, Abs. 3 |
[online seit: 18.03.2002] |
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs. |
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Presse-Monitor Deutschland GmbH & Co. KG muss vorerst Geschäftsbetrieb einstellen - JurPC-Web-Dok. 0106/2002 |