JurPC Web-Dok. /2003 - DOI 10.7328/jurpcb/20031818

OLG Köln
Urteil vom 05.11.1999

6 U 86/99

Champagner bekommen, Sekt bezahlen

JurPC Web-Dok. 105/2002


MarkenG §§ 128 Abs. 1, 127 Abs. 3

Leitsätze (der Redaktion)

1. Der Unterlassungsanspruch aus §§ 128 Abs. 1, 127 Abs. 3 MarkenG setzt nicht voraus, dass die geographische Herkunftsangabe markenmäßig verwendet wird.

2. Nicht jede nachahmende Verwendung einer geschützten geographischen Herkunftsangabe genügt für die Annahme der unlauteren Ausnutzung des guten Rufs der Herkunftsbezeichnung; wettbewerbswidrig ist sie nur, wenn besondere Umstände im Einzelfall den Vorwurf unlauteren Verhaltens rechtfertigen. Hierfür ist die Feststellung einer realen Beeinträchtigungsgefahr erforderlich.

Anmerkung der Redaktion
Die vorliegende Entscheidung wurde durch den BGH mit Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 290/99 - geändert, vgl. JurPC Web-Dok. 97/2002.

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[online seit: 20.12.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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