JurPC Web-Dok. 82/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002177155

AG Rostock
Urteil vom 20.02.2001

49 C 429/99

Datenbankeigenschaft von Hyperlinksammlungen

JurPC Web-Dok. 82/2002


UrhG § 87 a Abs. 1 Satz 1

Leitsatz (der Redaktion)

Eine Link-Sammlung ist eine Datenbank i.S.d. § 87 a Abs. 1 Satz 1 UrhG. Eine wesentliche Investition im Sinne der Vorschrift liegt bereits in dem Aufwand, der mit einem Mindestmaß an Arbeitsaufwand und wirtschaftlicher Investition betrieben wurde und der dem Leistenden eine wirtschaftlich verwertbare Position verschafft. Für die erforderliche Investitionshöhe gilt dabei der aus dem englischen Recht stammende Grundsatz, "was zu kopieren wert ist, ist auch schützenswert".
Anmerkung der Redaktion:
Die Entscheidung wurde freundlicherweise von Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Sakowski, Steinheim, übersandt.

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[online seit: 01.07.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Rostock, AG, Datenbankeigenschaft von Hyperlinksammlungen - JurPC-Web-Dok. 0082/2002