JurPC Web-Dok. 132/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001165108

Landesrecht online - Vorschriftendienst Baden-Württemberg auf Regelbetrieb umgestellt

JurPC Web-Dok. 132/2001, Abs. 1 - 8


Unter http://www.vd-bw.dehatte jeder Interessierte seit Januar 2001 Gelegenheit, die - fortlaufend aktualisierten - Einzeldienste Rechtsdienst, VENSA, Verkündungsdienst und Bürgerdienst im Rahmen des kostenlosen Probebetriebs zu testen. Am 1. Mai 2001 wurde die Testphase beendet und die Dienste mit Ausnahme des weiterhin kostenlosen Bürgerdienstes auf den beitragspflichtigen Regelbetrieb umgestellt. Nutzer können auf das konsolidierte baden-württembergische Landesrecht sowie auf Verwaltungsvorschriften und auf die Verwaltungsrechtsprechung des Landes in einer stets aktuellen Fassung zurückgreifen. Rechtsdienst, VENSA und Verkündungsdienst wenden sich in erster Linie an professionelle Rechtsanwender aus Verwaltung, Gerichtsbarkeiten, Kanzleien, Notariaten, Banken, Versicherungen und Architektur-/Ingenieurbüros. Auf Dauer kostenlos bleibt der Bürgerdienst, der vor allem für den juristischen Laien konzipiert wurde. Er bietet einen Auszug des Verkündungsdienstes und ist schon seit Februar 2000 verfügbar.JurPC Web-Dok.
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Bereits seit Mai 2000 im Internet ist der Verkündungsdienst. Das Angebot dieses objektiv und kompetent aufbereiteten Informationspools stellt ein Archiv zur Verfügung, in dem die Nutzer nicht nur direkten Zugriff auf die Gesetzblätter des Landes Baden-Württemberg ab dem Jahr 1952 - dem Erscheinungsjahr - und die Amtsblätter der Ministerien ab dem Jahr 1999 haben, sondern auch auf das Bundesgesetzblatt ab dem Jahr 1949. Das ebenfalls enthaltene und monatlich aktualisierte Gültigkeitsverzeichnis des Landes Baden-Württemberg gibt rasche Auskunft, welche Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften in Kraft sind. Ab dem Jahrgang 1999 ist eine Volltextrecherche in allen Verkündungsblättern aus Baden-Württemberg möglich. Alle Seiten können ausgedruckt, Textpassagen können kopiert und in Dokumente eingefügt werden. Die Aktualisierung des Bestands am Erscheinungstag des jeweiligen Verkündungsblattes gewährleistet eine hohe Qualität der Rechtsinformationen sowie erhöhte Rechtssicherheit.Abs. 2
Der Rechtsdienst enthält die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landesrechts Baden-Württemberg und des korrespondierenden Bundesrechts in konsolidierter Form. Der Rechtsdienst wird wöchentlich aktualisiert. Die Veröffentlichungen aus den Verkündungsblättern werden unverzüglich in die Vorschriften eingearbeitet. Im Rechtsdienst enthalten ist der Zugriff auf den Verkündungsdienst.Abs. 3
Die "Verwaltungsgerichtliche Entscheidungssammlung Baden-Württemberg" (VENSA) bietet die Leitsätze des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ab dem Jahr 1980. Ab 1993 werden die Leitsätze des VGH größtenteils durch die Volltexte der Entscheidungen ergänzt. Ferner stellen seit Januar 2001 auch die vier Verwaltungsgerichte Baden-Württembergs ihre Entscheidungen im Volltext in die VENSA-Datenbank ein.Abs. 4
Neuerdings steht zusätzlich für den Rechtsdienst und VENSA eine Notizfunktion mit eigener Linkverwaltung zur Verfügung. Damit hat der Anwender die Möglichkeit, bei jeder Vorschrift eigene Kommentare zu hinterlegen. Der Nutzer ist so in der Lage, Verwaltungsvorschriften, Rechtsprechung und Gesetze selbst miteinander zu verlinken, so dass ihm häufig benötigte Informationen jederzeit und schnell auffindbar zur Verfügung stehen.Abs. 5
Die permanente Pflege der Datenbankinhalte gewährleistet eine hohe Aktualität der Informationen. Eine durchdachte und übersichtliche Nutzungsstruktur macht die Dienste zu einem unentbehrlichen und hoch modernen Arbeitsmittel für jeden professionellen Rechtsanwender. Dank dieser leistungsstarken und zeitnah aufbereiteten elektronischen juristischen Datenbank werden Loseblattsammlungen von Vorschriften und das aufwändige Einsortieren der Ergänzungslieferungen ebenso der Vergangenheit angehören, wie jetzt schon die regalfüllenden gebundenen Verkündungsblatt-Jahrgänge.Abs. 6
Das vor zwei Jahren gegründete landesweite Rechtsinformationssystem "Vorschriftendienst Baden-Württemberg - VD-BW" hat es sich zur Aufgabe gemacht, zeitnah die laufende Gesetzgebung und Rechtsprechung des Landes Baden-Württemberg in elektronischer Form aufzubereiten und vorzuhalten. Das Tochterunternehmen des Richard Boorberg Verlags und des Staatsanzeiger-Verlags bietet somit als erste Anwendung im Internet eine aktuelle und umfassende Information über die gesetzgeberische Tätigkeit des Landes Baden-Württemberg. Dabei kann VD-BW auf die Erfahrung und Kompetenz der Fachverlage bei der Aufbereitung von Rechtsinformationen zurückgreifen.Abs. 7
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Adresse:

Vorschriftendienst Baden-Württemberg GmbH (VD-BW)
Breitscheidstraße 69
70176 Stuttgart
Telefon: 07 11/6 66 01-29
Telefax: 07 11/6 66 01-86
E-Mail: info@vd-bw.de
Internet: http://www.vd-bw.de

(Quelle: Pressemitteilung des VD-BW vom 21.05.2001)
JurPC Web-Dok.
132/2001, Abs. 8
[online seit: 28.05.2001]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Landesrecht online - Vorschriftendienst Baden-Württemberg auf Regelbetrieb umgestellt - JurPC-Web-Dok. 0132/2001