JurPC Web-Dok. 175/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/2000158139

Pressemitteilung: Mehr Rechtssicherheit im Internet

JurPC Web-Dok. 175/2000, Abs. 1 - 2


Zur Kleinen Anfrage 'Schutz von Internetadressen (Domain-Namen)' an die Bundesregierung erklärte der Initiator in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), MdB:JurPC Web-Dok.
175/2000, Abs. 1
Der rechtliche Schutz von Domain-Namen (Internet-Adressen wie z.B. www.m4m.de) auch im Verhältnis zum Marken- und Namensrecht muss besonders im Interesse der kleinen und mittelständischen Internetbenutzer geregelt werden. Ungeklärte Rechtsfragen in Bezug auf den Schutz der Domain-Namen schaffen nämlich für Start-Ups, kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler, Privatpersonen, Vereine und Organisationen große Hürden für den Internetauftritt. Die Gefahr hoher Prozesskosten und langwieriger Rechtsstreitigkeiten schwebt als Damoklesschwert über jedem, der einen Domain-Namen registrieren lässt. Es darf nicht sein, dass kleine Unternehmen Probleme ausbaden müssen, weil die Bundesregierung die Rechtsanpassung den Gerichten überlässt und nicht bereit ist, selbst für Rechtssicherheit zu sorgen. Die Internet-Adresse ist für den Namensinhaber ähnlich einer Visitenkarte ein Aushängeschild. Ein gut gewählter Domain-Name ist Voraussetzung für den Erfolg eines Internetauftritts.
Abs. 2
Quelle: Pressemitteilung des Abgeordneten Dr. Martin Mayer (CDU/CSU) vom 4. Juli 2000.
[online seit: 28.08.2000]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, Pressemitteilung: Mehr Rechtssicherheit im Internet - JurPC-Web-Dok. 0175/2000