JurPC Web-Dok. 99/2000 - DOI 10.7328/jurpcb/2000157119

Holger Panzig *

Gestaltung regionaler Informationssysteme
Thema: Verwaltung und Internet
5. Phase: "One Stop Government"

JurPC Web-Dok. 99/2000, Abs. 1 - 18


Der Aufsatz ist Manuskript eines Vortrags, der im Wintersemester 1999/2000 im Rahmen einer projektbezogenen Arbeitsgemeinschaft bei Prof. Dr. Heinrich Reinermann an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften gehalten wurde. JurPC veröffentlicht insgesamt fünf Beiträge aus dieser Arbeitsgemeinschaft, in denen die verschiedenen Phasen der Realisierung eines Webauftritts einer Behörde dargestellt werden.JurPC Web-Dok.
99/2000, Abs. 1

1. Was versteht man unter "One - Stop - Government und was hat dieses Leitbild mit IuK - Technik zu tun ?

"One - Stop - Government" ist weiter nichts, als das, was moderne Bürgerbüros in einzelnen Kommunen in Deutschland bereits verwirklicht haben, nämlich, dem Bürger den Verkehr mit der Verwaltung zu vereinfachen. Das geschieht folgendermaßen: Der Bürger hat ein oder mehrere Anliegen, sei es nun, dass er zur Verwirklichung eines Projekts mehrerer Genehmigungen der Kommune bedarf oder Führerschein und Ausweis gleichzeitig beantragen möchte, jedenfalls wird er dabei nicht von einem Büro in ein anderes geschickt, sondern er wird von einem und demselben behördlichen Ansprechpartner bedient. Ausgehend vom Electronic Commerce soll nun aber auch eine Art Electronic Government entwickelt werden. Schwerpunkt ist dabei eben dieses Leitbild des "One - Stop - Government". Danach sollen all diejenigen Dienstleistungen, die in einer Lebenslage (z.B. Umzug, Geschäftsgründung, Arbeitslosigkeit) anfallen, an einer realen oder virtuellen Stelle erledigt werden können. "One - Stop - Government" soll zeitlich und räumlich flexibel, also möglichst dezentral, an möglichst vielen Punkten und möglichst rund um die Uhr zugänglich sein. Inhaltlich sollen möglichst viele, ultimativ alle öffentlichen Dienstleistungen zu einem Thema an einem Ort gebündelt abgerufen werden können, unabhängig davon, ob sie in kommunaler, Landes- oder Bundeszuständigkeit liegen. Voraussetzung dafür ist eine IuK-technische Unterstützung in Bürgerämtern und in "virtuellen Büros", zum Beispiel auf Web - Seiten sowie öffentliche Terminals.Abs. 2
Seitens des Bürgers gibt es verschiedene Anforderungen an Bürgerinformationsysteme. Im Vordergrund stehen Weg- und Zeitersparnis bei Behördengängen, die Unabhängigkeit von Öffnungszeiten und die verbesserte Informationsmöglichkeit. Weiterhin fällt die Ungewißheit weg, in welcher Zeit der Amtsweg abgewickelt werden kann und ob alle notwendigen Unterlagen bereitstehen. Der Bürger kann die für ihn relevanten Informationen über das Internet rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche einholen. Dabei bekommt er Tips und Hinweise in konkreten Situationen kombiniert mit spezifischen Serviceangeboten von Kommunen.Abs. 3
Den positiven Erwartungen gegenüber stehen aber auch Gefahren, Ängste und Benachteiligungen, die bei der Einrichtung des Electronic Government weitgehend berücksichtigt und ausgeschlossen werden müssen. Dazu gehören die Gefahren und Ängste der Bürger hinsichtlich der Datensicherheit und des Datenschutzes. Aber auch die Problematik, dass sich nicht alle Bürger aufgrund privater wirtschaftlicher Engpässe die Grundlagen für Internetaktivitäten schaffen können und / oder auch das Phänomen der Ignoranz gegenüber den neuen Kommunikationsmöglichkeiten sowie der generationsbedingte Abstand, dürfen nicht außer Acht gelassen werden. Das heißt, die herkömmliche Vorgangsbearbeitung ohne Net-Technik muss weiterhin gewährleistet sein.Abs. 4

2. Historischer Abriß und gegenwärtiger Stand in den USA

Wie vieles, was neu im IuK-Bereich ist, kommt auch diese Idee des Electronic Government aus den USA. Auch dort setzt man sich seit langem mit den Problemen der Bürgernähe und Verwaltungsvereinfachung und mit einer grundsätzlichen Verwaltungsreform auseinander. Bereits in der ersten programmatischen Erklärung der Clinton / Gore Administration, der "Agenda for Action" zum Aufbau einer National Information Infrastructure, wurde im September 1993 die Verbesserung des Zugangs der Bürger zu Regierungsinformationen ganz oben auf die Liste der Anwendungsziele gesetzt. Das Komitee für Anwendungen machte bereits im Mai 1994 konkrete Vorschläge für Anwendungsprojekte. 1995 wurde ein konkretes Beispiel von einem Interagency Kiosk Commitee unter Federführung des U.S. Postal Service entworfen. An Multimedia - Kiosken sollten alle in einer bestimmten Lebenslage anfallenden Behördenkontakte unter einer einheitlichen Oberfläche elektronisch erledigt werden können, z.B. Wohnungswechsel oder Wechsel des Arbeitgebers. Jedoch ist dieses Projekt nur ansatzweise umgesetzt worden. Unter Zugrundelegung der drei denkbaren Entwicklungsstadien oder -phasen des Electronic Government (1. Information, 2. Kommunikation, 3. Transaktion = One Stop Government) ist bisher lediglich die 1. Phase umgesetzt worden., denn allgemeine Informationen über Verwaltungen, Wirtschaftsdaten, Gesetzes- und Verordnungssammlungen, Statistiken und Organisationspläne sind statischer Natur und gehören zum Standard öffentlicher Web - Angebote. Abs. 5
Andere Informationen, wie beispielsweise Veranstaltungskalender, Tagesordnungen, Protokolle, aber auch Ausschreibungen und Datenabfragen (Sozialwohnungsangebote der Wohnungsbehörde, Job-Datenbanken) erfordern einen erheblich höheren Organisationsaufwand und redaktionelle Betreuung. In der Regel werden diese Information jeweils nur von einer Behörde erstellt und ausgegeben. Damit gehört dieser Bereich der 2. Phase bei der Entwicklung des Electronic Government an. Abs. 6
Zunehmend entstehen aber auch Projekte, die Informationen aus mehreren Behörden integrieren und damit dem Nutzer die Vorabklärung von Zuständigkeiten ermöglichen. Solche Informationsdienste können wiederum durch Metadatenbanken wie dem Government Information Locator Service (GILS) oder FedWorld abgerufen werden. Die Bürger können E-Mails an zentrale Adressen oder direkt an die zuständigen Mitarbeiter in Verwaltung und Regierung schicken. Schwierigkeiten gibt es aber nach wie vor bei der E-Mail Beantwortung, da die Verwaltungen sich einem enormen organisatorischen Aufwand gegenüber sehen. Manche Behörden behelfen sich mit der Einrichtung automatischer E-Mail-Beantwortungssysteme, die fast jedes Mitteilungsbedürfnis der Bürger mit vorbereiteten Informationen befriedigen können. Stellenweise werden Diskussionsforen mittels elektronischer Schwarzer Bretter und sogenannte Electronic Town Meetings veranstaltet, bei denen Bürger untereinander und oft auch mit teilnehmenden Regierungs- und Verwaltungsvertretern kommunizieren. Diese Projekte werden allerdings nicht von der Verwaltung selbst realisiert, sondern sind Ausfluß der Kooperation mit privaten Veranstaltern oder lassen sich auf PR-Aktivitäten zurückführen. Abs. 7
Die 3. Phase ist insoweit eingeläutet, als dass Bürger fast alle Steuerformulare und viele kommunale Antragsformulare sich vom Netz herunterladen können. Auch lassen sich mancherorts Aufsichtsbeschwerden oder einfache Anträge, wie zum Beispiel für die Aufstellung von Straßenlaternen, per E-Mail stellen. Allerdings erfolgt die Beantwortung meistens noch in brieflicher Form. Es gibt auch Bundesstaaten (z.B. Iowa) in denen die Steuerklärungen mittels Rechner vorgenommen oder auch Hochschulstipendien beantragt werden können. Aber auch hier müssen die Unterschriften per Post nachgesandt werden. Weiterhin ist es in Massachusetts möglich, KFZ-Zulassungen online zumindest zu verlängern. Vollständig interaktiv gelingt die Bezahlung von Strafzetteln (in New York via Kiosk, mittels Web in Indianapolis) oder auch das Stellen von Forschungsanträgen. Ein Novum stellt die erfolgreiche Umstellung des papierbasierten Lebensmittelmarkensystems auf ein Electronic Benefits Transfer (EBT)-System dar, mittels dessen Sozialhilfeempfänger in Zukunft im Supermarkt mit einer speziellen Magnetkarte Lebensmittel einkaufen sollen. Abs. 8

3. Der gegenwärtiger Stand in Östereich - "www.help.gv.at"

Seit 1997 bietet Östereich unter www.help.gv.at (gv = Government, at = austria) eine Internetadresse als Drehscheibe und Plattform an, mit denen Behörden- und Amtswege unterstützt werden können. Ziel dieses Projekts ist es, einen aktuellen Überblick über die wichtigsten Amtswege rund um die Uhr zu ermöglichen, so dass diese unabhängig von sachlicher und örtlicher Zuständigkeit von einer Stelle oder von einem Amt - als Informationsvermittler - erledigt werden können. Ähnlich dem amerikanischem Projekt soll auch "help" in drei stufen entwickelt und weiterentwickelt werden. Abs. 9
In der ersten Stufe werden nur Informationen für ausgewählte Lebenssituationenen angeboten. Der Titel dieses Projektabschnittes ist mit dem Internetsymbol als @mtshelfer bezeichnet. In den Informationen über den Amtsweg werden vor allem die Abfolge, Querverweise und allfällige Tips dargestellt, um sich spätere Arbeit und Kosten zu ersparen. Der Bürger wird auf erforderliche Formulare, mitzubringende Unterlagen, und die notwendigen Gebühren bzw. Stempelmarken hingewiesen. Datenschutzrechtlich tritt dabei noch kein Problem auf, da die Abwicklung der Informationsbereitstellung ohne konkrete Einzeldaten erfolgt. Diese erste Stufe ist abgeschlossen, wenn notwendige Formulare bereitgestellt und über das Internet abgerufen werden können. Abs. 10
Die zweite Stufe soll dadurch gekennzeichnet sein, dass einzelne Anliegen an zuständige Behörden über "help" abgewickelt werden können. Hier tritt dann bereits datenschutzrechtlich das Problem der Identifizierung auf. Jedenfalls wird mit dem neuesten EU-Beschluß zur Anerkennung digitaler Signaturen im Internetverkehr der Möglichkeit, abgerufene Formulare direkt auszufüllen und elektronisch als Antrag abzusenden, entscheidend der Weg geebnet. "Help" wird keine personengebundenen Daten speichern, weil die Weiterleitung der Daten über eine Schnittstelle an die zuständige Behörde erfolgt.Abs. 11
Schließlich soll die dritte Stufe die Vision des "One Stop Government" in die Realität umsetzen, also die kombinierte Abwicklung aller Amtswege, die mit einer Lebenssituation zusammenhängen, in einem einzigen Vorgang. Das bedeutet allerdings nicht nur eine Vernetzung der Dienststellen, sondern ein elektronisches Weiterleiten der Ergebnisse an die nächste Stelle, so dass bei einem entsprechenden Auftrag des Bürgers der Anstoß zu weiterem Verwaltungshandeln durch die angerufene Behörde erfolgt.Abs. 12
Zur Realisierung von "help" ist man den Weg des "Public Private Partnership" gegangen. Das Bundesministerium für Finanzen der östereichischen Republik hat zusammen mit der Bundesrechenzentrum G.m.b.H. (einer 100 %-igen Tochter der Post- und Telekom-Austria) bereits in der Vergangenheit innovative Projekte (z.B. Finanz-Online, der direkte Zugriff des Wirtschaftstreuhänders zu den Finanzdaten seiner Klienten) aufgesetzt und neue Wege der Zusammenarbeit von Bürger, Wirtschaft und Verwaltung beschritten. Während das Ministerium die Kontakte zu den Behörden liefert, stellt die "Post- und Telekom-Austria" (PTA) das größte und wichtigste Telefon- und Datennetz zur Verfügung. Mit diesem Netz hat PTA Zugang zu über 3 ½ Mio. Kunden. Das Interesse von PTA besteht in der Vermarktung neuer Internetdienstleistungen, wie z.B. Zurverfügungstellung von Leitungen, Serverdienstleistungen, speziellen Internetanschlüssen, Anbieten neuer Endgeräte. Das Finanzministerium trägt die gesamten Entwicklungskosten, während PTA und die Bundesrechnungszentrum GmbH die laufenden Betriebskosten tragen werden. Kostendeckung soll letztlich durch ein Sponsering-Konzept sichergestellt werden (beispielsweise sollen zur Lebenssituation "Heirat" Hochzeitsausstatter Gelegenheit bekommen, für sich Werbung machen zu dürfen). Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft erwartet man sich einen entscheidenden Impuls für die östereichische Software - Industrie.Abs. 13

4. Was tut sich in Deutschland ?

Das Bundesland Baden-Würtemberg beginnt die Verwaltungsreform durch IuK-Technik. Auf der Grundlage des Netzes Baden-Württemberg kann eine neue Dienstleistungsstruktur aufgebaut werden. An solchen Infrastrukturprojekten arbeiten Baden-Württemberg, Städte und einige Regionen im In- und Ausland zum Teil schon seit längerem. Um den Standort Baden-Württemberg nicht nur aufrechtzuerhalten, sondern auch aufzuwerten, sieht das Bundesland es als notwendig an, sich der Vereinheitlichung der Netze anzupassen. Auch hier denkt man in Teilschritten. So sieht man die erste Aufgabe darin, dass Ämter ihre Anschriften, Telefonnummern, Öffnungszeiten im Internet bekanntgeben. In einem zweiten Schritt sollen die Behörden auch darüber Auskunft geben, für welchen Vorgang welche Unterlagen erforderlich sind. Derzeit besteht lediglich ein E-Mail-Verzeichnis des Landes Baden-Württemberg, welches die E-Mail-Adressen von Dienststellen der Landesverwaltung und von Gemeinden und Städten enthält. Es ist unter http://www.mfg.de/email abrufbar. Alle ca. vierzigtausend Landesbediensteten mit einem Bildschirmarbeitsplatz haben, sofern keine Sicherheitsgründe dagegen sprechen, eine weltweit gültige Internetadresse. Alle eingehenden elektronischen Dokumente werden automatisch in das Textformat des Empfängers konvertiert. Abs. 14
Die Stabsstelle für Verwaltungsreform im Innenministerium Baden-Württemberg hat mit Hilfe des "Forschungsinstituts für Anwendungsorientierte Wissensverarbeitung" (FAW) in Ulm und der Fa. Debis ein Trust Center auf der Basis der Verschlüsselungstechnik SSL (Secure Sockets Layer) aufgebaut. Aus Gründen der Vereinfachung und Kostenniedrighaltung wurde die amerikanische Exportversion gewählt. Dieses Projekt ermöglicht eine hohe Sicherheit, mit der die eigentlichen Reformprojekte begonnen werden können, und eine hohe Benutzerakzeptanz. Hinzu kommt, dass Bildschirmdialoge und elektronische Post verschlüsselt übertragen werden und Trust Center einfach aufgebaut und betrieben werden können. Darüber hinaus wird eine fein differenzierte Zugriffsregelung einfach und übersichtlich realisiert. Abs. 15
Das Bundesland ist sich im Klaren darüber, dass allein das Internet für die Verwaltungsreform nicht ausreicht. Zusätzlich müssen alle Ämter, Dienststellen und Büros, die in einem Verbund zusammenwirken sollen, durch ein Unternehmensnetz, das als Intranet oder Extranet gestaltet wird, verbunden werden. Das schon allein deshalb, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Das Netz Baden-Württemberg verbindet Behörden und Unternehmen im Umfeld öffentlicher Einrichtungen, dient also der Kommunikation zwischen den Dienstleistern. Bürger selbst kommunizieren über das Internet, Stadtnetze und andere Techniken mit den Dienstleistern.Abs. 16
Für das Ende dieses Jahres (1999) ist die Betriebsaufnahme eines Verwaltungsreform-Servers für das Internet geplant. Die e-Bürgerdienste sind dann in erster Stufe online. Abs. 17

5. Fazit :

Projekte zum "One Stop Government" sind bisher lediglich in der ersten Stufe, der Information der Bürger, realisiert. Die zweite Stufe, die stellenweise mögliche Kommunikation zwischen den Behörden über Intranets ist im Aufbau begriffen. Das Kern des Projekts, nämlich das Electronic Government, ist noch Vision, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es nach wie vor Kommunen gibt, die noch nicht einmal Bürgerbüros als Urtyp geschaffen haben. Die Ursachen für die verschleppte Entwicklung des "Electronic One Stop Government" liegen vielleicht nicht so sehr im technischen Know-how, sondern im juristischen Bereich und in der notwendigen Finanzierung. Es hat sich herausgestellt, dass Verwaltung und Wirtschaft zusammenarbeiten müssen. Allein das länderseitige Tragen der Startkosten (man denke an Bayern-Online) ist nicht jedem Land zumutbar. "One Stop Government" ist eine Vision und damit nichts Irreales oder Ersponnenes aus einem Science Fiction Roman.
JurPC Web-Dok.
99/2000, Abs. 18
* Holger Panzig ist Rechtsreferendar in Saarbrücken.
[online seit: 31.07.2000]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Panzig, Holger, Gestaltung regionaler Informationssysteme - 5. Phase: "One Stop Government" - JurPC-Web-Dok. 0099/2000