JurPC Web-Dok. /2000 - DOI 10.7328/jurpcb/200015223

eCommerce im Binnenmarkt:
Geänderter Richtlinienvorschlag der Kommission soll einheitlichen Rechtsrahmen schaffen

JurPC Web-Dok. 176/1999, Abs. 1 - 6


Mit ihrem heute vorgelegten Änderungsvorschlag einer Richtlinie für den elektronischen Handel im Binnenmarkt reagiert die Europäische Kommission auf die vom Europäischen Parlament Anfang Mai 1999 geäußerten Änderungsvorschläge. Der jetzt veröffentlichte Vorschlag will unter anderem mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit unerwünschter Werbung garantieren, die durch eMail übermittelt wird, sowie die Anwendbarkeit geltender Richtlinien auf Aspekte des Verbraucherschutzes und des Schutzes personenbezogener Daten klarstellen. Außerdem werden eindeutige Definitionen der in der Richtlinie berücksichtigten Dienste bereitgestellt. JurPC Web-Dok.
176/1999, Abs. 1
Ziel der Richtlinie ist es, rechtliche Hindernisse für Dienste der Informationsgesellschaft innerhalb des Binnenmarktes abzubauen sowie Bürgern und Unternehmen zu ermöglichen, elektronischen Geschäftsverkehr in vollem Umfang zu nutzen. Weiterhin zielt die Kommission mit dem Richtlinienvorschlag darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft auch international zu erhöhen. Die vorgeschlagene Richtlinie führt spezifische harmonisierte Regelungen nur in Bereichen ein, wo dies für die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes oder den Schutz von Verbraucherinteressen notwendig erscheint. Betroffen sind kommerzielle Mitteilungen, elektronische Geschäftsverträge, Fragen der Haftung sowie die Durchsetzung bestimmter, mit eCommerce in Zusammenhang stehender Rechte. In anderen Bereichen verweist die Richtlinie auf die gegenseitige Anerkennung nationalstaatlicher Rechtsprechung oder auf bereits gültige Rechtsinstrumente, die die Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene garantieren. Abs. 2
Gerade die Ausrichtung des Kommissionsvorschlags auf Aspekte des Gemeinsamen Marktes hat das Parlament mit Zustimmung aufgenommen. Die vorgeschlagenen Änderungen, die zum größten Teil technischer Art sind, zielen vorrangig auf die Verdeutlichung des ursprünglichen Vorschlags. So sieht der geänderte Richtlinienvorschlag jetzt vor, dass Diensteanbieter, die unerbetene Werbung per eMail übermitteln, regelmäßig "opt-out"-Register konsultieren. Hier können sich natürliche Personen eintragen lassen, die diese Art von Informationen nicht wünschen. Die Anbieter sind dann verpflichtet, diesen Wünschen zu entsprechen. Abs. 3
Auch bei der rechtlich strittigen Frage, wann genau ein elektronischer Vertrag zustande kommt, will der Vorschlag für mehr Rechtssicherheit sorgen. Klare und vereinfachte Kriterien sollen den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses präzisieren helfen. Weiterhin definiert der Vorschlag, was unter der Kategorie "Dienste der Informationsgesellschaft" zu verstehen ist. Mit dieser Klarstellung sowie einer Definition des Begriffs "Verbraucher" will die Kommission darüber hinaus verbindliche Bezeichnungen einführen, deren Verwendung mit der in früheren Richtlinien übereinstimmt. Abs. 4
Gemäß dem in Artikel 251 des Amsterdamer Vertrages festgelegten Mitentscheidungsverfahren wird die Kommission ihren Vorschlag dem Parlament und dem EU-Ministerrat zur Annahme vorlegen. Abs. 5
Der vollständige Richtlinientext kann auf der Homepage der für Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen zuständigen Generaldirektion XV heruntergeladen werden: http://europa.eu.int/comm/dg15/en/media/eleccomm/eleccomm.htm
JurPC Web-Dok.
176/1999, Abs. 6
(Quelle: Pressemitteilung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 01.09.99)
[online seit: 04.10.99]
Zitiervorschlag: Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: -WK/PR-, Redaktion, eCommerce im Binnenmarkt: Geänderter Richtlinienvorschlag der Kommission soll einheitlichen Rechtsrahmen schaffen - JurPC-Web-Dok. /2000