| - Der mit der Entwicklung eines technischen Gerätes beauftragte
Unternehmer, der es unterläßt, den Auftraggeber auf ein durch
unvorhergesehene Probleme entstehendes, erhebliches Anwachsen der Kosten
hinzuweisen, hat diesen hinsichtlich der Höhe der Vergütung so zu
stellen, wie er bei rechtzeitigem Hinweis und daraufhin ausgesprochener
Vertragskündigung stehen würde.
- Der Unternehmer hat keinen Anspruch auf Bezahlung des zu einer technischen
Auswertungseinheit gehörenden Rechners, wenn er diesen so frühzeitig
bereitstellt, daß er bereits im Zuge der anschließenden Entwicklung
eines weiteren zu der Einheit gehörigen Gerätes und vor dem nicht verläßlich
abschätzbaren Liefertermin veraltet und entwertet ist.
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