JurPC Web-Dok. 50/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/2003189245

LG Münster
Beschluss vom 07.01.2002

8 Qs 2/02

Auskunft über Verbindungsdaten

JurPC Web-Dok. 50/2003


FAG § 12 (a.F.); StPO §§ 100g, 100h, 100a

Leitsatz (der Redaktion)

Der Verdacht des einfachen Diebstahls ist keine Straftat von erheblicher Bedeutung nach dem Straftatenkatalog des § 100a StPO und verpflichtet damit gemäß §§ 100h und 100g StPO nicht zur Auskunft über die Verbindungsdaten eines Mobiltelefons.
Anmerkung der Redaktion
Bitte beachten Sie auch die Entscheidungen des AG Ulm - 3 Gs 490/02 vom 18.03.2002 (= JurPC Web-Dok. 40/2003) und des LG Ulm - 2 Qs 2016/02 vom 21.03.2002 (= JurPC Web-Dok. 44/2003).

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[online seit: 18.08.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Münster, LG, Auskunft über Verbindungsdaten - JurPC-Web-Dok. 0050/2003