JurPC Web-Dok. 27/2003 - DOI 10.7328/jurpcb/200318133

VG Düsseldorf
Beschluss vom 19.12.2002

15 L 4148/02

Sperrungsverfügung gegen rechtsextreme Internet-Inhalte

JurPC Web-Dok. 27/2003


VwGO § 80 Abs. 5

Leitsätze (der Redaktion)

1. Bei der gebotenen summarischen Prüfung im Rahmen des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes ist ein offensichtlicher Rechtsfehler der Sperrungsverfügung gegen rechtsextreme Internet-Inhalte nicht zu erkennen und es sind auch keine Gründe ersichtlich, das Suspensivinteresse der Access-Provider höher zu bewerten als das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung der Entscheidung.

2. Die Access-Provider sind entweder Mediendiensteanbieter i.S.d. § 3 Nr. 1 MDStV 2002 oder Telediensteanbieter i.S.d. § 3 Nr. 1 TDG 2001, nicht aber Telekommunikationsdienstleister i.S.d. § 4 TKG, so dass für Sperrungsverfügungen gegenüber den Access-Providern, die den Zugang zu inhaltlichen Angeboten vermitteln, das TKG nicht herangezogen werden kann.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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[online seit: 20.01.2003]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Düsseldorf, VG, Sperrungsverfügung gegen rechtsextreme Internet-Inhalte - JurPC-Web-Dok. 0027/2003