JurPC Web-Dok. 136/2002 - DOI 10.7328/jurpcb/2002179228

LG Bonn
Urteil vom 07.08.2001

2 O 450/00

Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktionen

JurPC Web-Dok. 136/2002


BGB §§ 433, 145ff.

Leitsätze (der Redaktion)

1. Die Beweislast dafür, dass im Rahmen einer Online-Auktion das Höchstgebot von einem bestimmten Bieter abgegeben worden ist, trägt der Veranstalter der Auktion.

2. Ein Anscheinsbeweis für das Zustandekommen des Vertrages dadurch, dass das Gebot von jemandem abgegeben wurde, der das Passwort eines Bieters kannte, greift angesichts der nicht feststehenden Sicherheitsstandards bei Passwörtern nicht ein.

Anmerkung der Redaktion
Die Entscheidung wurde der Redaktion freundlicherweise von Herrn Ralf Winter, Bonn, übersandt.

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[online seit: 16.09.2002]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Bonn, LG, Beweislast für Vertragsschluss bei Online-Auktionen - JurPC-Web-Dok. 0136/2002