JurPC Web-Dok. 130/2018 - DOI 10.7328/jurpcb2018339130

LG Berlin
Urteil vom 24.05.2018

52 O 101/18

Verlinkungen zu Unternehmen auf Instagram

JurPC Web-Dok. 130/2018


Leitsatz (der Redaktion):

    Verlinkungen zu Unternehmen in Instagram-Posts durch eine sogenannte "Influencerin" können geschäftliche Handlungen sein und damit einen Wettbewerbsverstoß begründen. Dies gilt auch, wenn die Verlinkungen nicht unmittelbar finanziell vergütet werden.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  4121 KB)

[online seit: 25.09.2018]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Berlin, LG, Verlinkungen zu Unternehmen auf Instagram - JurPC-Web-Dok. 0130/2018