| - Auch der (einfache) versuchte Computerbetrug rechtfertigt die Öffentlichkeitsfahndung mit einem von dem mutmaßlichen, den Abhebevorgang durchführenden Täter.
- Diebstahl und Missbrauch von EC-, Kredit- oder Bankkarten ist als um sich greifendes Massenphänomen geeignet, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen.
- Die Fehlerwahrscheinlichkeit der Öffentlichkeitsfahndung in den Fällen des EC-Karten-Computerbetrugs ist vergleichsweise niedrig, was regelmäßig die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme begründet.
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