JurPC Web-Dok. 68/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530468

OLG München
Beschluss vom 12.02.2015

27 U 3365/14

Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei Bewertungen im Internet

JurPC Web-Dok. 68/2015


Leitsatz (der Redaktion):

    Bei der Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung ist die Äußerung stets in ihrem Zusammenhang zu beurteilen und darf nicht aus ihrem Kontext herausgelöst und isoliert betrachtet werden. Soll eine Äußerung zum Ausdruck bringen, dass eine im Internet zu findende Montageanleitung für falsch gehalten wird, ist die Äußerung nach den Grundsätzen des BGH insgesamt als Meinungsäußerung einzuordnen, die vom Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG geschützt wird.
Hinweis der Redaktion:
1. Bitte beachten Sie auch den unten als zweiten Link beigefügten Hinweis des Gerichts vom 13.11.2014.
2. Die Entscheidung der Vorinstanz, LG Augsburg, Az.: 021 O 4589/13, ist unter http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140128 nachzulesen.

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Text der Entscheidung (Hinweis) im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  167 KB)

[online seit: 21.04.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, OLG, Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei Bewertungen im Internet - JurPC-Web-Dok. 0068/2015