JurPC Web-Dok. 38/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530339

LG Hamburg
Urteil vom 07.08.2014

327 O 118/14

Verbotene Werbung für Rechtsanwälte im Internet

JurPC Web-Dok. 38/2015


Leitsatz (der Redaktion):

    Rechtsanwälten ist es verboten, im Internet mit der Auslobung "Hamburg, Berlin, München, Karlsruhe, Leipzig..., K...-Rechtsanwälte vertreten Ihren Fall" zu werben, da die Werbung mit den Ortsangaben irreführend ist. Die gewählte Formulierung ist für den angesprochenen Verkehr der Rechtssuchenden dahin auszulegen, dass die Rechtsanwälte an den betreffenden Orten physisch vertreten seien, entweder durch Niederlassungen oder verbundene Büros, was jedoch vorliegend nicht der Fall war.

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[online seit: 03.03.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Verbotene Werbung für Rechtsanwälte im Internet - JurPC-Web-Dok. 0038/2015