JurPC Web-Dok. 23/2015 - DOI 10.7328/jurpcb201530227

AG München
Endurteil vom 28.05.2014

142 C 29213/13

Pflichten bei Nutzung fremder Werke

JurPC Web-Dok. 23/2015


Leitsätze (der Redaktion):

  1. Wer ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen will, muss sich über den Bestand des Schutzes wie auch über den Umfang der Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen. Insoweit besteht eine Prüf- und Erkundigungspflicht, für die strenge Anforderungen gelten. Der Verwerter ist grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen.
  2. Bei unterlassener Nennung des Urhebers ist ein 100% Zuschlag vorzunehmen.
  3. Bei qualitativ hochwertigen Bildern kann ein Streitwert von 10.000 Euro angemessen sein.

Text der Entscheidung im Faksimile-Format (auch Gesamt-PDF =  482 KB)

[online seit: 10.02.2015]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: München, AG, Pflichten bei Nutzung fremder Werke - JurPC-Web-Dok. 0023/2015