JurPC Web-Dok. 128/2001 - DOI 10.7328/jurpcb/2001166117

Christine Funk *

Rezension: STUD.JUR. Trainer - Zivilrecht

JurPC Web-Dok. 128/2001, Abs. 1 - 20


STUD.JUR. Trainer - ZivilrechtAusgabe: 2000. Stand: 2. Auflage - erweitert um das Handels-, Gesellschafts- und Zivilprozessrecht

Eine sinnvolle Examensvorbereitung beginnt mit der Auswahl der richtigen Lernmaterialien. Üblicherweise werden sowohl von Professoren als auch Repetitoren altbewährte Lehrbücher und Skripte empfohlen. Der Student, den häufig vor dem Examen das Gefühl packt, in der Stofffülle zu ertrinken, greift gerne auf solche schon seit Juristengenerationen bewährten Mittel zurück. Hier, so meinen viele, könne man schließlich nichts falsch machen. Falsch machen kann man damit sicher nichts, aber vielleicht gibt es inzwischen eine attraktive Alternative: Zunehmend erobern die elektronischen Medien, hauptsächlich in Form von Entscheidungssammlungen, den Alltag des Juristen. Es hat sich z.B. herausgestellt, daß man durch die übersichtliche Anordnung von Entscheidungen in Datenbanken, dem Praktiker ein Werkzeug an die Hand gibt, mit dessen Hilfe er viel Zeit bei der Recherche nach speziellem Wissen spart. Inwiefern der Vorteil der elektronischen Aufbereitung auch schon zur Examensvorbreitung urbar gemacht werden kann, soll anhand des STUD.JUR. Trainer - Zivilrecht untersucht werden.JurPC Web-Dok.
128/2001, Abs. 1

I. Hardware, Software, Betriebssystem

Laut Bedienungsanweisung bedarf es eines IBM-kompatiblen PCs mit 486er Prozessor, 8 MB RAM (empfohlen 16 MB), Double-Speed-CD-ROM-Laufwerk, mindestens 4 MB freien Festplattenspeicher sowie als Betriebssystem Windows 95, 98 oder NT. Der eigentliche Trainer stellt eine Sammlung aus HTML-Dokumenten dar. Einzige Voraussetzung zum Betrachten von HTML-Seiten ist ein auf dem PC installierter Browser. Aus diesem Grund kann der eigentliche Trainer auch in Verbindung mit anderen als in der Bedienungsanweisung aufgeführten Betriebssystemen (z.B. Linux) genutzt werden. Etwas anderes gilt nur, wenn man speziell den auf der CD-ROM mitgelieferten Browser Netview verwenden möchte, da dieser eine reine Windows-Anwendung darstellt.Abs. 2
Das Programm ist grundsätzlich vollständig von der CD-ROM aus lauffähig und benötigt keine Installation. Es sei denn, man möchte den Trainer selbst ergänzen oder verändern (sog. Editieren), dann bedarf es ausnahmsweise ca. 13 MB Festplattenspeicher. Über die Vor- und Nachteile der Verwendung von Netview sowie zum Thema "Installation" des Trainers zum Editieren wird im Folgenden noch ausführlich eingegangen.Abs. 3

II. Bedienung

Durch die Realisierung des Trainers als Hypertextsystem in Form von HTML-Seiten wird dem Benutzer die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Browsern eingeräumt: Einerseits kann er zwischen den gewohnten, herkömmlichen Browsern - wie z.B. Netscape Communicator (dessen Installationsprogramm für Windows auf der CD-ROM enthalten ist) oder Internet Explorer - und andererseits dem bereits angesprochenen Netview wählen.Hier stellt sich gleich zu Anfang die Frage, welcher Browser der geeigneteste ist. Denn bei genauer Betrachtung, gibt es doch erhebliche Unterschiede:Abs. 4

1.) Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten des Trainers

Abhängig ist die Frage nach dem geeigneten Browser davon, auf welche Art und Weise man gerade mit dem Trainer arbeiten möchte. Hier gilt es drei verschiedene Möglichkeiten zu unterscheiden: Entweder man möchte (a) einfach nur im Trainer "blättern" bzw. lesen, möchte (b) Texte editieren oder (c) man ist auf der Suche nach bestimmten Informationen zu einem rechtlichen Problem.Abs. 5
a) Im Trainer lesen
Der erste und sicherlich auch weitaus häufigste Fall ist, daß man einfach nur im Browser "blättern" bzw. lesen möchte. Hierzu ist jeder Browser gleich gut geeignet.Abs. 6
b) Eigene Ergänzungen (sog. editieren)
Möchte man selbst Bemerkungen in den Text einfügen, so bedarf es eines Editors. Der Internet Explorer ist mit einer Funktion ausgestattet, die den Quelltext einer HTML-Seite ausgeben kann (in der Regel bedient sich der Explorer dabei des Editors Notepad). Mit dem im Netscape Communicator integrierten Editor Netscape Composer lassen sich Editierungen sogar ohne HTML-Kenntnisse bewerkstelligen. Netview dagegen verfügt über keine Möglichkeiten des Editierens und scheidet daher für derartige Arbeiten aus.Abs. 7
Um die Ergänzungen nach getaner Arbeit dann auch im Trainer abspeichern zu können, ist es jedoch Voraussetzung, dass man die HTML-Dateien des Trainers vorher von der CD-ROM komplett auf die Festplatte kopiert hat. Wie dies funktioniert wird irreführenderweise unter Verwendung des Begriffs "installieren" beschrieben. Da man i.d.R. nur bei Programmen von einer "Installation" spricht und in der Anleitung selbst einmal vom "installierten "Netview"" die Rede ist, muss der Benutzer davon ausgehen, dass Netview als Teil des Trainers auf der Festplatte installiert würde. Tatsächlich werden jedoch nur die HTML-Dateien auf die Festplatte kopiert.Abs. 8
c) Auf der Suche nach Informationen (Volltextsuche)
Suchen Sie Informationen über ein bestimmtes rechtliches Problem, so steht sowohl ein Paragraphen-, als auch ein Schlagwort-Index zur Verfügung. Da der Trainer mehr als 800 HTML-Seiten umfaßt kann eine Volltextsuche sehr hilfreich sein. Eine solche kann glücklicherweise in Netview ausgeführt werden. Etwas versteckt im Menüpunkt "Index" findet sich der Link zur "Volltextsuche". (Nicht zu verwechseln mit dem Button "Suchen" in der Symbolleiste von Netview, der lediglich die gerade aufgerufene HTML-Seite durchsucht.) Als Ergebnis liefert Netview eine Liste aller HTML-Seiten, in denen das gesuchte Wort vorkommt.Abs. 9
Eine weitere Möglichkeit eine Volltextsuche durchzuführen wird in der "Anleitung zum Gebrauch des Trainers" beschrieben, leider jedoch falsch: Zwar wählt man im Windows-Explorer tatsächlich im Menüpunkt "Extras" den Befehl "Suchen" und klickt dann auf "Dateien/Ordner". Jedoch findet nun keine Differenzierung nach den verschiedenen (ausdrücklich auf der Betriebsanleitung zugelassenen) Betriebssystemen statt: Während bei Windows 95 und Windows NT nun die Registerkarte "Weitere Optionen" ausgewählt werden muß, ist bei Windows 98 die Registerkarte "Name/Ort" auszuwählen. Nun füllt man - für alle Betriebssysteme wieder identisch - das Feld "Enthaltener Text" mit dem Suchwort aus. Entgegen der Anleitung ist es auch nur bedingt richtig, daß man mit dem Windows-Explorer keine Wörter mit Umlauten oder ß suchen könne: Zu beachten ist hier, daß der Windows-Explorer keine Umlaute oder ß finden wird, weil dieser im HTML-Quellcode sucht und dort die Umlaute und ß als Entity eingetragen werden. Ersetzt man folglich bei der Suche eines Wortes die Umlaute und ß durch das entsprechende Entity, was für Leute die ein bißchen Erfahrung mit HTML haben sicherlich kein Problem ist, dann kann über den Windows-Explorer jedes beliebiges Wort gefunden werden.Abs. 10
Dennoch gibt es einen großen Nachteil bei der Suche mit dem Windows-Explorer: Die Dateien werden bei ihrer Auswahl - im Unterschied zur Verwendung von Netview bei Volltextsuchen - nicht mehr im Frameset dargestellt, womit die gewohnte Einbettung in die Navigationsframes entfällt. Daher empfiehlt es sich bei einer Volltextsuche Netview zu verwenden. Hier offenbart sich nun gleich ein Problem: Habe ich bereits den Trainer auf der Festplatte "installiert" um Editierungen vorzunehmen, so steht mir Netview - der ja bei einer "Installation" nicht mit auf der Festplatte eingerichtet wird - nicht zur Verfügung und eine Volltextsuche wird erheblich erschwert. Ausweg aus diesem Dilemma ist es - was jedoch leider nicht in der Anleitung beschrieben wird - Netview selbst auf die Festplatte zu befördern. Dazu sollte man diesen jedoch nicht einfach zu dem bereits "installierten" Trainer kopieren, da dann beim Öffnen die Fehlermeldung "Can't locate file" erscheinen würde. Es ist daher vielmehr erforderlich den Ordner "trainer-zivilrecht" als auch die Netview-Dateien Ilda32.dll, Autorun.inf, START.exe und START.ini von der CD-ROM auf die Festplatte zu kopieren und dann Netview mit einem Doppelklick auf START.exe auszuführen. Auf diese Weise können die HTML-Dateien editiert und zugleich Volltextsuchen durchführt werden. Da eine Aufnahme von Netview in das Setupprogramm keine größere Schwierigkeit bereiten dürfte, lassen die jährlichen Updates des Trainers hoffen, daß den Anwenderwünschen diesbezüglich noch Rechnung getragen wird.Abs. 11

2.) Netview als Browser

An dieser Stelle sollte auch Netview einmal unter die Lupe genommen werden: Netview ist ein von Klickmedia entwickelter Browser, welcher leider nicht eigens auf die Bedürfnisse des Trainers zugeschnitten wurde. Dies offenbart sich an zahlreichen Stellen:Beispielsweise befindet sich in der Symbolleiste von Netview ein Button, mit dem Graphiken ein- bzw. ausgeblendet werden können. Normalerweise verwendet man solche Optionen beim Laden von Seiten aus dem Internet um die Ladezeit zu verkürzen. Da hier aber eine CD-Rom vorliegt, lädt sich die Seite auf dem Computer im Bruchteil einer Sekunde. Es ist daher kein Fall denkbar, in dem das Ausschalten der Bilder vorteilhaft sein könnte.Auch der Button "History" ist für den Trainer überflüssig: Zweck des Buttons ist es,kürzlich angezeigte Seiten in einer Liste zu verwalten, um die eigenen "Wege" durch das Hypertextnetz detailliert zurück verfolgen zu können. Im Trainer ist dies nicht möglich, da dieser in ein Frameset eingebettet ist und der Button "History" somit immer nur auf die Startseite verweist.Des weiteren erscheint in der Statusleiste von Netview beim Überfahren von Links mit der Maus folgender Text: "Rechte Maustaste zeigt weitere Aktionsmöglichkeiten". Tatsächlich reagiert Netview jedoch gar nicht auf einen Rechtenmausklick.Abs. 12
Diese Unzulänglichkeiten von Netview - der sich in der Verwendung mit dem Trainer offenbar nur durch seine Möglichkeit der Volltextsuche auszeichnet - können auch nicht durch die (Werbe-)Beigabe des Bildschirmschoners "Screens of Fantasy" (von Klickmedia) wettgemacht werden, dem jeglicher Bezug zum Trainer und zur Rechtswissenschaft überhaupt fehlt.Abs. 13

III. Aktiveres Lernen mit dem Trainer

Kommen wir nun einmal von der technischen zur inhaltlichen Umsetzung: Grundlage des Trainers ist, wie oben bereits ausgeführt, die sog. Hypertext Markup Language (kurz: HTML). Diese Programmiersprache, die ursprünglich für das World Wide Web entwickelt wurde, basiert auf der Idee seines geistigen Vaters Tim Berners-Lee vom Europäischen Forschungszentrum für Teilchenphysik in Genf (1989) mit Hilfe der hypertexteigenen Verweistechnik ein Adressieren beliebiger Information möglich zu machen. Das erhoffte Ergebnis sollte eine "Verdichtung" von Wissen sein(1). Es gilt nun zu untersuchen, ob dieses Know-how im Trainer inhaltlich derart umgesetzt wurde, daß das Programm neben den herkömmlichen Druckmedien seine Rechtfertigung findet.Abs. 14
Der Student in der Examensvorbereitung erwartet, dass ihn der Trainer auf das Examen vorbereitet. Dort wird er mit der Lösung von Fällen im Gutachtenstil konfrontiert. Damit er diese lösen kann, muß ihm die Struktur des BGB bekannt sein. Nur das Zusammenspiel verschiedener Normen (Stichwort: Einheit des Gesetzes) wird ihn zum Ziel führen. Bildlich ausgedrückt kann man sich die zivilrechtlichen Normen als eine Art Netz vorstellen. Was würde sich zur Erschließung dieses Netzes besser eignen als der Einsatz von Hypertext? Durch das "Surfen" innerhalb des Hypertext-Systems lernt der Student ganz von selbst die Zusammenhänge kennen.Abs. 15
Beim Lösen eines Falles mit Hilfe des Trainers geht man wie folgt vor: Zunächst verschafft sich der Student mit Hilfe eines dem Trainer mitgelieferten Posters - welches sich durch eine übersichtliche Darstellung der zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Einwendungen und Einreden auszeichnet - einen Überblick über die Anspruchsgrundlagen. Nun kann er auf den Trainer zurückgreifen. Im linken oberen Rahmen wählt er zunächst die entsprechende Anspruchsgruppe aus. Daraufhin öffnet sich im darunterliegenden Frame eine Überblickseite. Dort wählt der Student schließlich die einschlägige Anspruchsgrundlage aus. Im Hauptfenster wird diese nun ausführlich dargestellt: Anhand eines Schemas werden die Voraussetzungen ausführlichst erläutert, daran schließt sich eine Darstellung der Einwände und Rechtsfolgen an. Auf besondere Problempunkte wird anhand von Fällen und Lösungen eingegangen. Die rigorose Orientierung des Trainers an den Anspruchsgrundlagen konzentriert das für die Klausuren Wissenswerte an den Stellen, an denen im Anspruchsaufbau der Fallbegutachtung die Weichen zu stellen sind. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Integration der Rechtsprechung: Einzelne Urteile werden in Form einer kurzen Zusammenfassung des Sachverhaltes als Beispiel für einen bestimmten Problempunkt angeführt. Für ein grobes Erfassen der Zusammenhänge genügt ein Überfliegen dieser Sachverhaltsskizzen. Möchte der Student an dieser Stelle sein Wissen vertiefen, kann er das entsprechende Urteil per Mausklick aufrufen und es im Volltext lesen. Auf diese Art und Weise sind mehr als 280 Urteile integriert. Zusätzlich werden weitere 250 Gutachtenskizzen und zahlreiche Übungsfälle angeboten. Abgerundet wird dies mit einer Sammlung Allgemeiner Geschäftsbedingungen und in der Praxis häufig benutzter Formulare.Abs. 16
Hieraus ist ersichtlich, daß der Trainer nicht wie ein Buch Seite für Seite gelesen werden kann. Vielmehr fordert der Trainer immer wieder eigene Entscheidung und Aktivität in der Auswahl der angezeigten Seiten. Nur der Benutzer bestimmt welche Seiten an- und weggeklickt werden. Auf diese Art und Weise wird dessen Haltung noch mehr weg von der passiven, hin zur aktiven Aufnahme geleitet. Er kontrolliert selbst die Tiefe und Intensität der Informationen. Wegen des hohen Engagements ist der Benutzer eines Hypertextsystems damit wesentlich aufnahmebereiter als der Leser eines Buches(2). Genau dies ist durch den Anspruchsaufbau des Trainers realisiert. Folglich ist es Grundvoraussetzung, daß man - um das Programm sinnvoll einsetzen zu können - wenigstens Grundkenntnisse in allen Anspruchsgrundlagen hat. Somit dürfte der Trainer für Studenten frühestens ab dem dritten Semester geeignet sein.Abs. 17
Zu begrüßen ist die Aufnahme der Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Zivilprozeßrechts in die 2. Auflage, gerade im Hinblick auf die steigende Examensrelevanz und der Vervollständigung des Gesamtzusammenhangs im Zivilrecht. Auf Anfrage hat der Autor mitgeteilt, dass die für September 2001 geplante 3. Auflage um das Arbeitsrecht erweitert wird. Der Trainer stellt so ein gelungenes Kompendium dar, das sich der Student aktiv erarbeiten kann und dem ein Lernerfolg nicht ausbleiben wird. Abs. 18

IV. Zusammenfassung

Insgesamt lässt sich zusammenfassend sagen, daß zwar einige technische Problemfelder noch vom Verlag zu überarbeiten sind, das Werk aber inhaltlich und konzeptionell bereits so ausgereift ist, daß es, gerade auch im Hinblick auf den günstigen Preis von nur 58,00 DM, einschränkungslos zur Examensvorbereitung zu empfehlen ist. Der Autor ließ sich übrigens entlocken, dass die 3. Auflage, neben der inhaltlichen Erweiterung, auch eine neue Suchmaschine (Webexe) enthalten wird. Welche Verbesserungen diese bringt, bleibt abzuwarten. Es dürfte sich - gerade auch für Autoren von Hypertextlernsystemen - lohnen die Entwicklung des Trainers zu beobachten. Denn in Hypertext verbirgt sich in der Rechtswissenschaft noch viel zu wenig genutztes Basispotential zur Entwicklung von Lernsystemen. Abs. 19
Wer sich einer Anschaffung des Trainers noch nicht sicher ist und nur einmal hineinschnuppern will, kann diesen - mit Ausnahme der Urteile, Fälle und AGB-Beispiele - im Internet umfassend ausprobieren (http://bgb.jura.uni-hamburg.de/).
JurPC Web-Dok.
128/2001, Abs. 20

Fußnoten:

(1) Münz, Stefan, Hypertext, Juni 1997, http://lunkwill.kammer.uni-hannover.de/manuals/Hypertext/htxt306.htm(12.12.2000)
(2) Ehrl, Franz, Eigenschaften der Kommunikation im World Wide Web, Stand: 30. September 1998, http://www.ehrl.co.at/Marketing/eigensch.htm(12.12.2000)
* Neben dem Studium der Rechtswissenschaften arbeitet Christine Funk am Institut für Rechtsinformatik von Prof. Dr. Maximilian Herberger an der Universität des Saarlandes, betreut dort die Seite "Rechtsgeschichte life" (http://rechtsgeschichte-life.jura.uni-sb.de) und arbeitet am Projekt "eJura" (http://www.ejura-pilot.de) mit. Darüber hinaus erstellt sie für den Richard Boorberg Verlag Stuttgart die Seite "Juristerei ist Kopfarbeit" (http://www.boorberg.de/juristerei/Index.htm). E-Mail: c.funk@mx.uni-saarland.de
[online seit: 11.06.2001]
Zitiervorschlag: Autor, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Funk, Christine, Rezension: STUD. JUR. Trainer Zivilrecht - JurPC-Web-Dok. 0128/2001