JurPC Web-Dok. 257/2009 - DOI 10.7328/jurpcb/20092412240

LG Freiburg
Beschluss vom 31.07.2009

8 AR 1/09, 8 AR 2/09

Verweigerung der Akteneinsicht in Filesharing-Fällen

JurPC Web-Dok. 257/2009


 

Leitsatz (der Redaktion)

Im Rahmen der Prüfung, ob den Rechtsanwälten der Musikrechteinhaber ein Recht auf Akteneinsicht in die Ermittlungsakten in Filesharing-Fällen zusteht, ist eine Abwägung der beteiligten Interessen vorzunehmen. Diese Abwägung führt in Fällen, in denen nur der Download eines einzigen Musiktitels in Rede steht, zu einer Verweigerung der Akteneinsicht, da in derartigen Bagatellfällen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des (früheren) Beschuldigten schwerer wiegt als die Rechte aus Art. 14 GG der Rechteinhaber. Die Aufdeckung der Identität der Beschuldigten stellt sich in diesen Fällen als unverhältnismäßig dar. Bei der Abwägung spielt dabei neben der Zahl der heruntergeladenen Dateien auch die Stärke des sich ergebenden Tatverdachtes eine Rolle. Auch eine bloße Auskunftserteilung als gegenüber der Akteneinsicht milderes Mittel scheidet aus diesen Gründen aus.

Anm. der Redaktion:
Auf diese Entscheidung hat uns freundlicherweise Herr Rechtsanwalt Thomas Schneider, Freiburg, aufmerksam gemacht.

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[online seit: 01.12.2009]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Freiburg, LG, Verweigerung der Akteneinsicht in Filesharing-Fällen - JurPC-Web-Dok. 0257/2009