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| Stand: 22.05.2012 | Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger | Home Impressum E-Mail an die Redaktion | |
VG Berlin
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RGebStV §§ 1, 2, 5 |
Leitsätze (der Redaktion) |
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1. PCs sind nach der gesetzlichen Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV als Rundfunkempfangsgeräte anzusehen. 2. Die durch §§ 1 Abs. 2 Satz 2, 2 Abs. 2 RGebStV erfolgte Anknüpfung der Rundfunkgebührenpflicht an die bloße Möglichkeit der Nutzung eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von Rundfunkdarbietungen ist nur dann gerechtfertigt, wenn typischerweise - wie bei den herkömmlichen Empfangsgeräten - davon ausgegangen werden kann, dass der Verfügungsberechtigte das Gerät tatsächlich zum Empfang von Rundfunkdarbietungen nutzt, da bei einem anderen Verständnis die Rundfunkgebühr eine bloße Besitzabgabe darstellen würde. 3. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RGebStV, wenn auf demselben Grundstück andere Rundfunkgeräte - also nicht neuartige - zum Empfang bereitgehalten werden. |
Text der Entscheidung im Faksimile-Format für CPC lite (CPC = 60 KB)Text der Entscheidung im Faksimile-Format für Acrobat Reader (PDF = 451 KB) |
| [online seit: 10.02.2009] |
| Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok. |
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Hinweise der Redaktion: Die elektronischen Faksimiles der
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