JurPC Web-Dok. 110/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/2007227109

LG Hamburg
Urteil vom 27.04.2007

324 O 600/06

Zurechnung von Äußerungen in einem Internetforum

JurPC Web-Dok. 110/2007


GG Art. 5, BGB § 1004, MDStV (a.F.) § 6 Abs. 1

Leitsatz (der Redaktion)

Der Betreiber eines Internetforums muss sich persönlichkeitsrechtsverletzende Äußerungen, die über das von ihm unterhaltene Internetforum abgegeben werden, zurechnen lassen, da er insoweit als Störer anzusehen ist. Für die Störereigenschaft reicht das bloße Verbreiten einer unzulässigen Äußerung aus; dass der Verbreiter selbst die Äußerung verfasst hat oder hinter ihr steht, ist unerheblich. Haftungsprivilegierungen kommen für eigene Informationen nicht in Betracht. Um eine eigene Information in diesem Sinn handelt es sich bei allen über den Internetauftritt zur Verfügung gestellten Mitteilungen und Informationen, auch wenn sie von dritter Seite stammen. Die Grenze der Zurechnung ist dann erreicht, wenn sich der Betreiber der Domain von der betreffenden Äußerung konkret und ausdrücklich, nicht pauschal, distanziert.

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[online seit: 03.07.2007]
Zitiervorschlag: Gericht, Datum, Aktenzeichen, JurPC Web-Dok.

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Zitiervorschlag: Hamburg, LG, Zurechnung von Äußerungen in einem Internetforum - JurPC-Web-Dok. 0110/2007