JurPC Web-Dok. 37/2007 - DOI 10.7328/jurpcb/200722329

Laurent Meister / Ralf Zosel *

Journée Juriconnexion 2006

JurPC Web-Dok. 37/2007, Abs. 1 - 30


Eine juristische Tagung über das Web 2.0 aus französischer Sicht

Was bei unseren französischen Nachbarn im juristischen Internet passiert, wird in Deutschland kaum wahrgenommen. Es gibt nur wenige Initiativen, die dem entgegenwirken, wie z. B. JusData(1) und Bijus(2). Auch der letzte Gesprächskreis "Freie juristische Internetprojekte"(3)hatte sich beim vergangenen EDV-Gerichtstag(4) in Saarbrücken erstmals Richtung Frankreich orientiert. Der ausgesprochenen Einladung folgten tatsächlich Vertreter freier juristischer Projekte aus Frankreich und es kam zu einer Gegeneinladung zum Journée Juriconnexion(5), einer jährlich stattfindenden juristischen Tagung in Paris, die sich ausschließlich mit dem juristischen Internet befasst. JurPC Web-Dok.
37/2007, Abs. 1
Juriconnexion(6) ist eine Vereinigung, die jedem offen steht, der beruflich Rechtsinformatik einsetzt (Juristen, Dokumentalisten, Verwaltungsangestellte usw.). Das Schwerpunktthema des Journée Juriconnexion war diesmal "Juristisches Internet 2.0 - Wie können die neuen Werkzeuge und Mittel des juristischen Internets Ihre juristischen Informationsdienste schnell und einfach verbessern (Überwachung, Recherche, Speicherung, Austausch)?" Abs. 2
Die Tagung fand in den neuen Räumen der Kanzlei Clifford Chance(7)am Place Vendôme statt, die erstmals für eine solche Veranstaltung zur Verfügung gestellt wurden und für eine sehr gediegene Atmosphäre sorgten. Nach der Begrüßung folgte ein Vortrag auf den anderen in einem konzentrierten Tagungsprogramm. Die praktische Anwendung neuer Techniken stand dabei immer im Vordergrund. Abs. 3
I n h a l t s ü b e r s i c h t
Was ist das Web 2.0?
Wozu dient XML? Wie wird es eingesetzt?
Die Recherchemöglichkeiten des Web 2.0
Neue Benachrichtigungsformen
Einen RSS-Feed einrichten
Die personalisierte Startseite am Beispiel Netvibes
Dalloz : Web 2.0 Funktionalitäten der Produkte aus dem Hause Dalloz
Die Web 2.0 Homepage der Cour de cassation
Jurispedia, Recht (ver-)teilt
Live-Erstellung eines Blogs
Juristische Aspekte des Web 2.0 : Die Risiken der neuen Möglichkeiten
Resumée

Was ist das Web 2.0?

Als erste Referentin gab Véronique Mesguich einen allgemeinen Überblick über das, was man in Frankreich als "web deux zero" bezeichnet. Sie ist die Verantwortliche für die "Infothèque Entreprises" am Pôle universitaire Léonard de Vinci(8). Anfangs war "Web 2.0" nur der Titel einer Konferenz und sollte eine neue Entwicklungsstufe des Internets umschreiben. Die Idee hinter Web 2.0 ist die Vereinheitlichung der Strukturen und damit die Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit und der Interoperabilität. Mit anderen Worten: Das Internet sollte sozialer werden. Dies zeigt sich auch an den sieben Prinzipien des Web 2.0. Danach ist das Internet zunächst als Plattform für Dienstleistungen anzusehen. Dabei sollen die Internetnutzer nicht mehr nur als Rezipienten fungieren sondern als Mitentwickler der Anwendungen. Dadurch soll die Qualität der Dienstleistungen mit steigenden Nutzerzahlen verbessern. Der Wert von Web 2.0 liegt in den zur Verfügung stehenden Daten. Die kollektive Bündelung geistiger Ressourcen ist dabei der Schlüssel zur Marktbeherrschung. Durch einfache und flexible Interfaces und einfachere Standards kann sich schließlich die Anwendung vom lokalen Rechner befreien und ist überall verfügbar. Abs. 4
Als Beispiele für die Umsetzung von Web 2.0 nannte Véronique Mesguich die inzwischen weltbekannten Dienste wie YouTube(9) und Flickr(10) aber auch unbekanntere wie Netvibes(11), Rollyo(12) und Wikio(13). Abs. 5

Wozu dient XML? Wie wird es eingesetzt?

Jean-Baptiste Soufron ging auf die Vorteile bei der Verwendung von XML als standardisiertes Datenformat für die reibungslose Kommunikation diverser Programme ein. Jean-Baptiste Soufron ist chief legal officer der Wikimedia Foundation(14) und promoviert am Centre National de Recherche Scientifique(15). Abs. 6
XML ist eine einfaches aber flexibles Format. Es lässt sich daher an die eigenen Bedürfnisse anpassen, gewährleistet aber weiterhin die Interoperabilität zu anderen Anwendungen, die ebenfalls mit XML arbeiten. Dadurch können Daten einer Seite oder eines Programms problemlos übernommen werden und in eigenen (Web-)Applikationen integriert werden. Abs. 7
XML findet in der Rechtsinformatik immer stärkere Verwendung zum Beispiel bei der Erstellung von rechtsvergleichenden Anwendungen oder mehrsprachigen Gesetzgebungsverfahren wie in der Europäischen Union. Auch in juristischen Datenbanken findet XML immer mehr Verbreitung, da damit eine einfachere und treffsichere Suche nach ontologischen Argumenten statt über Thesaurus erfolgt. Abs. 8

Die Recherchemöglichkeiten des Web 2.0

Guiraude Lame, Secrétaire général - Direction Juridique der Ixis Corporate & Investement Bank(16) , befasste sich mit den Recherchemöglichkeiten, die das Web 2.0 bietet. Die klassischen Suchmaschinen wie Google oder Yahoo basieren auf einem Index. Dabei wird dieser durch so genannte Robots auf dem neusten Stand gehalten. Durch die stärkeren Vernetzungen des Web 2.0 gibt es allerdings weitere Möglichkeiten Informationen zu suchen. Es gibt die Möglichkeit bestimmte Arten von Webseiten zu durchsuchen, wie z. B. für Blogs mit den neuen Suchmaschinen Technorati(17)oder Blogpulse(18). Auch lassen sich gezielt themenspezifische Suchmaschinen befragen, die wie bei Google Coop(19)nur einen speziellen Teil (z. B. juristische Internetseiten) des Suchmaschinenindex durchsuchen und damit fachlich gezieltere Ergebnisse liefern. Anhand von Beispielen zeigte sie, dass durch diese neuen Recherchemöglichkeiten Suchmaschinen noch leistungsstärker und damit gezielter eingesetzt werden können, eben durch Eingrenzungen auf bestimmte Themenbereiche und "intelligente" Suchen. Abs. 9

Neue Benachrichtigungsformen

Didier Frochot, einer der Gründer von Juriconnexion, spricht über eine der wesentlichen Neuerungen des Web 2.0: Die Benachrichtigungsmechanismen. Durch die rasante Entwicklung des Internets sind inzwischen Unmengen an Informationen online abrufbar. Das ist auf den ersten Blick ein Vorteil. Auf den zweiten Blick sieht man sich jedoch einer nicht zu bewältigenden Datenflut gegenüber, die man nur mit Hilfsmitteln bewältigen kann. Nach der Suche sind Hilfsmittel notwendig um die gefunden Informationen im Auge zu behalten und Änderungen nicht zu verpassen. Dafür werden inzwischen weitestgehend RSS-Feeds eingesetzt, mit deren Hilfe dem Abonnenten signalisiert werden kann, wenn sich die Inhalte des Feeds bzw. der ihm zugrunde liegenden Seiten ändern. Würde man jedoch für alle gefundenen Informationen einen RSS-Feed abonnieren, so hätte man wieder eine nicht zu bewältigende Datenmenge. Abs. 10
Darum gibt es neben den RSS-Feeds noch weitere Möglichkeiten Änderungen zu verfolgen. Hier nannte Didier Frochot in erster Linie E-Mail Benachrichtigungen, die vorher individuell konfiguriert werden können. Als Beispiele wurden die Mechanismen auf der Homepage des französischen Senats(20)und des europäischen Parlaments "L'Oeil"(21) gezeigt. Abs. 11

Einen RSS-Feed einrichten

Stéphane Roux, Dokumentaliste der Kanzlei Gide Loyrette Nouel(22), ging auf die Enwicklung der letzten Jahre ein. Das generelle Problem eines Webseitenbetreibers ist die Benachrichtigung der Leser, dass es neue Inhalte auf der Webseite gibt. Zu Beginn ("Web 0.0") des Internetzeitalters blieb einem nichts anderes übrig, als die entsprechende Homepage immer wieder zu besuchen. Als nächstes wurden im "Web 1.0" Newsletter für solche Zwecke eingesetzt. Später kamen dann im "Web 1.5" Überwachungsprogramme hinzu, die einzelne Seiten kontinuierlich auf neuen Inhalt scannen. Abs. 12
Im Anschluss zeigte Stéphane Roux, wie einfach jetzt ein RSS-Feed eingerichtet werden kann. Der RSS-Feed wird automatisch auf dem Server generiert und enthält alle wichtigen neuen Informationen einer Seite. Um an die Informationen zu kommen, muss der Nutzer sich den Feed abonnieren und kann durch individuelle Filter den Informationsfluss regulieren. Stéphane Roux erklärte die fünf wichtigsten XML-Elemente eines RSS-Feeds: channel, item, title, link und description. Mittels der W3C-Standards und Programmiersprachen wie Java-Script, PHP oder XSLT lassen sich die XML- Daten des RSS-Feeds umwandeln, so dass sie von einem Browser oder Reader in einfachen Listen, Zusammenfassungen oder als komplette Pressemappen angezeigt werden können. Abs. 13
Auch in Frankreich scheinen Juristen mit detailreichen technischen Ausführungen ihre Probleme zu haben. Darauf ließ zumindest das zeitweilige Raunen während der ausführlichen Erläuterung von Stéphane Roux schließen. Der praktische Einsatz wurde aber schließlich an Beispielen wie dem RSS-Feed der französischen Tageszeitung Libération und den personalisierbaren Feeds von Google News deutlich. Abs. 14

Die personalisierte Startseite am Beispiel Netvibes

Sehr beeindruckend war die Vorführung von Netvibes(23)durch Remy Nerrière, Juriste documentaliste, Etude Cheuvreux (notaires)(24). Die aus Frankreich stammende Seite wird als "Personalisierte Web 2.0 Homepage" beworben. Dank der Programmierung mit AJAX lassen sich einzelne Elemente (Boxen etc.) einfach nach Belieben im Browser verschieben. Alles lässt sich nach den eigenen Bedürfnissen anpassen und die Seite wird in Echtzeit aktualisiert. Netvibes lässt sich auch nach Sprachen und Ländern konfigurieren. Wählt man ein neues Land aus, werden automatisch die wichtigsten Feeds (z. B. Tageszeitungen, Nachrichtenseiten etc.) angeboten und diese lassen sich einfach in die personalisierte Startseite ziehen. Abs. 15
Man kann einzelne RSS-Feeds einbinden und auch ganze Feed-Sammlungen im OPML-Format. Darüber hinaus kann man Notizen, Wetterinformationen oder andere Module auf der Seite einbauen. Sogar die persönlichen E-Mail- Postfächer von Gmail oder beliebigen POP3-Accounts können integriert werden. Abs. 16
Selbst entwickelte Module und auch ganze Seiten können im "Ecosystem"(25)angeboten und mit anderen Netvibes-Nutzern geteilt werden. Auch juristische Module sind inzwischen für Netvibes verfügbar. So lässt sich z. B. die neueste Rechtsprechung bestimmter Gerichte und Gesetze in Netvibes unterbringen. Remy Nerrière führte das an einem selbsterstellten Modul vor, mit dem man offizielle französische Gesetzestexte über Legifrance(26) abrufen kann. Module wie dieses können sehr einfach erstellt werden, versicherte der Referent. Abs. 17

Dalloz : Web 2.0 Funktionalitäten der Produkte aus dem Hause Dalloz

Nach der Mittagspause ging es weiter mit Nicolas Tissier, Directeur informatique Dalloz(27) und kein Jurist, wie er betont, sondern Techniker. Dalloz ist ein großer juristischer Verlag in Frankreich und hat ein eigenes Weblog und ein Forum, welches Nicolas Tissier vorstellte. Es gibt auch einen - allerdings kostenpflichtigen - umfangreichen Nachrichtenbereich, der dieses Jahr auch mit RSS ausgestattet wurde. Abs. 18

Die Web 2.0 Homepage der Cour de cassation

Isabelle Goanvic, Conseillère référendaire, stellte dann die Homepage der Cour de Cassation(28) vor. Das Gericht wurde von der französischen Regierung mit der Aufgabe betraut eine Rechtsprechungsdatenbank aufzubauen. Neben dieser Rechtsprechungsdatenbank befinden sich auf der Homepage auch allerlei weitere Information über das Gericht und laufende Verfahren. Künftig sollen auch Verfahrensbeteiligte die Möglichkeit haben, den Stand ihres Verfahrens online abrufen zu können. Neben der eigenen Rechtsprechungsdatenbank liefert das Gericht einen Teil seiner Daten auch an Légifrance, die dort abgerufen werden können. Auch die Cour de Cassation wird in Kürze die RSS-Technik einsetzen, um möglichst gezielt und aktuell den Bürger zu informieren. Intention ist durch eine bessere Wahrnehmbarkeit der Rechtsprechung eine höhere Transparenz des Rechts zu erreichen. Abs. 19

Jurispedia, Recht (ver-)teilt

Hughes-Jehan Vibert präsentiert das von ihm gegründete juristische Wiki Jurispedia (29). Jurispedia ist ein rein universitäres Projekt, dass in Zusammenarbeit mit dem Saarbrücker Institut für Rechtsinformatik(30) gegründet wurde. Die Idee der Jurispedia wurde durch das deutsche JuraWiki(31)inspiriert mit dem Ziel ein umfängliches juristisches Online- Rechtslexikon zu erstellen, dass die unterschiedlichen Rechtssysteme der Welt beherbergt und damit eine einfacheren Rechtsvergleichung ermöglichen soll. Abs. 20
Jurispedia ist ein mehrsprachiges Projekt. Beispielsweise werden die arabische, deutsche und holländische Version gezeigt. Die einzelnen Sprachversionen sind auf Servern in den entsprechenden Ländern ausgelagert, um damit auch die Serverlast zu verteilen. Die Struktur ist für alle Sprachversionen gleich, jedoch werden die einzelnen Versionen mittels der etablierten Länderkürzel unterschieden. Abs. 21
Ausführlich zeigt Hughes-Jehan Vibert, wie ein Wiki-Eintrag bearbeitet und erstellt wird. Doch auch bei einem juristischen Wiki bleibt die Frage der Qualität, der dort enthaltenen Informationen. Anhand eines vandalisierten Beitrags wird gezeigt, dass zwar eine Verschandelung und Falzifikation von Informationen stattfindet, doch diese werden in der Regel schnell von anderen Wikinutzern wieder korrigiert. Abs. 22
In Zukunft sollen mit Hilfe des semantischen MediaWikis(32)die Strukturen von Jurispedia weiter ausgebaut werden. Abs. 23

Live-Erstellung eines Blogs

Als nächstes stellte der "Alpha-Lawblogger" Frankreichs Stéphane Cottin, von Beruf Documentaliste juridique, "en direct" vor, wie einfach es ist, ein eigenes Weblog zu erstellen. Abs. 24
Zunächst muss man sich für eine Plattform oder Blog-Software entscheiden. Für die Vorführung entschied er sich für Blogger.com(33), wo er sich mit seiner "Google-Identität" anmeldete. Als nächstes galt es, einen Namen für das Blog auszuwählen. Das ist häufig schon die erste Hürde, denn es muss sich um einen neuen, bis dahin nicht verwendeten Namen handeln. Aber auch technische Restriktionen erschweren die Auswahl, da bestimmte Sonderzeichen nicht verwendet werden können. Und bei der Präsentation kamen weitere technische Hürden hinzu, weil der Windows-Rechner neu gestartet und wieder mit dem Netzwerk verbunden werden musste. Abs. 25
Hat man einen Namen gefunden, muss man noch ein äußeres Erscheinungsbild für das Blog bestimmen, wobei man unter zahlreichen "Skins" auswählen kann. Ist das geschafft, kann man direkt mit dem Bloggen loslegen. Dazu öffnet man ein einfaches Texteingabefenster, in das man die Nachricht eintippt und dann mit nur einem Klick online stellt. Abs. 26
Da schließlich wegen fehlender Netzwerkverbindung das Blog doch nur theoretisch erstellt werden konnte, nutzte Stéphane Cottin die Zeit und plauderte aus dem Nähkästchen der französischen Bloggerszene. Abs. 27

Juristische Aspekte des Web 2.0 : Die Risiken der neuen Möglichkeiten

Zum Schluss wurde es doch noch sehr juristisch: Cédric Manara, Professeur associé an der EDHEC Business School(34), beleuchtete die rechtliche Seite der neuen Technik. Die verschiedenen Aspekte des Web 2.0, also das gemeinsame Arbeiten, das Teilen der Information, die Beta-Versionen und die Personalisierung werfen verschiedene Fragen auf, wie die Identifikation der Akteure, presserechtliche Fragen usw. Das wurde am Beispiel der in den Weblogs üblichen Kommentar-Funktion verdeutlicht. Abs. 28
Web 2.0 überschneidet sich mit vielen verschiedenen Rechtsgebieten. Hauptsächlich werden das Urheber- und Presserecht durch die neuen Entwicklungen tangiert. Aber auch klassische Rechtsgebiete wie das Arbeitsrecht oder Zivilrecht werden auf neue Proben gestellt. Als Beispiel führte Cédric Manara die vielen Autoren eines Wikieintrages auf. Angenommen ein solcher Eintrag habe Werkqualität, so ist er urheberrechtlich geschützt. Doch wer ist Urheber? Die Autoren sind meistens anonym und oft ist nur eine inzwischen abgelaufene IP-Adresse bekannt. Wen also um Erlaubnis fragen, das Werk zu benutzen? Aber auch anders gelagerte Fälle sind denkbar. Was tun, wenn z. B. eigene Texte plötzlich auf fremden Seiten veröffentlicht werden, die keine ausreichende Anbieterkennzeichnung haben, um jemanden in Anspruch nehmen zu können? Abs. 29

Resumée

Der Journée Jurionnexion 2006 war ein sehr interessanter Tag mit vielen neuen Eindrücken. Gerade auch die vorgestellten französischen Projekte, vor allem Netvibes, waren echte Highlights und Musterbeispiele für das Web 2.0. Konterkariert wurde dies durch die eifrig in ihre Blöcke kritzelnden französichen Teilnehmer. Glück für uns, so hatten wir die einzige Steckdose für uns und konnten echtes Web 2.0 Live-Blogging im LAWgical(35)veranstalten. Wir bedanken uns bei Jean Gasnault für die Einladung und die großzügige Gastfreundschaft.
JurPC Web-Dok.
37/2007, Abs. 30

Fußnoten:  Linkliste

(1) http://www.jusdata.info
(2) http://www.jura.uni-sb.de/BIJUS
(3) http://www.jurawiki.de/EdvGerichtsTag2006/Gespr%C3%A4chsKreis
(4) http://edvgt.jura.uni-sb.de
(5) http://www.juriconnexion.fr/?p=154
(6) http://www.juriconnexion.fr
(7) http://www.cliffordchance.com
(8) http://www.devinci.fr/
(9) http://www.youtube.com/
(10) http://www.flickr.com/
(11) http://www.netvibes.com/
(12) http://rollyo.com/
(13) http://www.wikio.fr/
(14) http://wikimediafoundation.org
(15) http://www.cnrs.fr
(16) http://www.ixis-cib.com/
(17) http://www.technorati.com
(18) http://www.blogpulse.com
(19) http://www.google.de/coop
(20) http://www.senat.fr
(21) http://www.europarl.europa.eu/oeil
(22) http://www.gide.com
(23) http://netvibes.com
(24) http://www.cheuvreux-associes.fr
(25) http://eco.netvibes.com
(26) http://www.legifrance.gouv.fr/
(27) http://www.dalloz.fr
(28) http://www.courdecassation.fr/
(29) http://www.jurispedia.org
(30) http://rechtsinformatik.jura.uni-sb.de/
(31) http://www.jurawiki.de
(32) http://de.wikipedia.org/wiki/Semantic_MediaWiki
(33) http://www.blogger.com
(34) http://about.edhec.com/74993516/1/fiche___pagelibre/
(35) http://lawgical.jura.uni-saarland.de/index.php?/plugin/tag/juriconnexion

* Ass. iur. Ralf Zosel arbeitet bei der juris GmbH im Unternehmensbereich Werbung & Kommunikation. Er ist der Gründer des freien juristischen Internetprojekts JuraWiki ( http://www.jurawiki.de), Mitbegründer des LAWgical (http://lawgical.jura.uni- sb.de) und Mitglied der Redaktion des Juristischen Internetprojekts Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de).

Ref. iur. Laurent Meister ist Referendar am OLG des Saarlandes und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik in Saarbrücken. Außerdem ist er Mitbegründer des ApfelWiki (http://apfelwiki.de) und betreibt das Blawg medien-gerecht (http://www.medien-gerecht.de).

[ online seit: 05.03.2007 ]
Zitiervorschlag: Autoren, Titel, JurPC Web-Dok., Abs.
Zitiervorschlag: Meister, Laurent, Journée Juriconnexion 2006 - JurPC-Web-Dok. 0037/2007